Die Kantonalbank ist seit 1899 vor allem für Handwerker und kleine Betriebe tätig. Ihr heutiger Marktanteil in Basel-Stadt beträgt 26%. Sie hat den öffentlichen Auftrag, der Bevölkerung und der Wirtschaft des Kantons Geld- und Finanzdienstleistungen anzubieten.
Die Totalrevision des aus dem Jahre 1994 stammenden Gesetzes war nicht nur aufgrund von früheren Skandalen bei der BKB notwendig, sondern auch aufgrund von äusseren Faktoren. Die Bankenlandschaft hat sich seit 1994 verändert. Die Kantonalbanken haben seit den 1990ern keinen Sonderstatus mehr. Mit dem Bundesgesetz über die eidgenössische Finanzmarktaufsicht gab es zudem neue gesetzliche und regulatorische Bestimmungen auf Bundesebene. CVP-Grossrat und Finanzkommissionsmitglied Felix Meier dazu: „Die schärferen internationalen Regulierungen verlangen bei der Basler Kantonalbank dringende Anpassungen, besonders bei der Professionalisierung der Organisationsstruktur.“
Die Klärung der Verantwortlichkeiten und die Professionalisierung des Bankrates durch das neu formulierte Anforderungsprofil schaffen klaren Strukturen und fördern die Demokratie, unterstreicht LDP-Präsidentin Patricia von Falkenstein: „Unklare Strukturen schaden ihr“. Der verkleinerte, lokal verankerte Bankrat sowie die Einschränkung der Geschäftstätigkeit (Verbot besonders riskanter Geschäftsarten und Erlaubnis des Eigenhandels nur zur Befriedigung der Kundenbedürfnisse) sind weitere Merkmale des neuen Gesetzes.
Dieses Gesetz wurde im Dezember 2015 vom Grossen Rat mit 93:1 nach einer zweijährigen Beratung verabschiedet.
Ein weiterer Punkt der Veränderung ist die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit. GLP- Präsidentin Katja Christ sagt dazu: „Wir begrüssen, dass mit dem um die Themen Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Gleichberechtigung erweiterten Zweckartikel die bereits heute gelebte Vorbildfunktion der BKB neu auch im Gesetz verankert wird.“
SP-Präsidentin Brigitte Hollinger unterstreicht zudem die gesetzlich verankerte Weissgeldstrategie: „Die Entgegennahme von unversteuerten Vermögenswerten wird explizit untersagt.Endlich, könnte man sagen. Daher unterstütze ich die Gesetzesrevision mit einem überzeugten JA“
Luca Urgese, Präsident der FDP und Grossrat hebt die Bedeutung der Bank für die Region Basel hervor: „«Die Basler Kantonalbank ist eine Bank für unsere Region. Aber nur mit der notwendigen unternehmerischen Freiheit kann sie langfristig auch erfolgreich sein.»
Auch wenn sich die Parteien nicht in allen Punkten absolut einig waren, besteht dennoch der Konsens dass die Totalrevision des BKB-Gesetzes notwendig und richtig war und dass die vorliegende Fassung des Gesetzes sowohl der Bank ein gutes neues Fundament gibt als auch den Anforderungen aus Bevölkerung und Politik entspricht. Ein ganz klares JA am 5. Juni stärkt die Kantonalbank und ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft!