Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist die oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive) im Kanton Basel-Stadt und in der Stadt Basel. Seine sieben Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk im Majorzverfahren gewählt. Ebenfalls vom Volk wird seit dem Inkrafttreten der neuen Verfassung ein Mitglied der Regierung für vier Jahre als Regierungspräsidentin oder Regierungspräsident gewählt.

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