SP Basel-Stadt fordert Gleichstellungsbeauftragte in allen Departementen

Die SP Basel-Stadt begrüsst die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags auf LGBTQI* sehr. Aus Sicht der SP Basel-Stadt ist es darüber hinaus höchste Zeit, dass Gleichstellung im Kanton als Querschnittsaufgabe umgesetzt wird. Sie fordert deshalb in der Vernehmlassungsantwort zum kantonalen Gleichstellungsgesetz eine Ressourcenoffensive und Gleichstellungsbeauftragte in allen Departementen.

Aufstockung um 50%-Stelle als Minimum

Mit dem vom Präsidialdepartement vorgelegten Gesetzesentwurf leistet der Kanton Basel-Stadt Pionierarbeit. Die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags auf LGBTQI* wird seitens SP Basel-Stadt in der Vernehmlassungsantwort äusserst begrüsst. Die Aufstockung der Abteilung um 50 Stellenprozente ist aus Sicht der SP Basel-Stadt allerdings das absolute Minimum. Die angestrebten Neuerungen dürfen nicht auf Kosten der weiterhin dringlichen Gleichstellungsbemühungen von cis-geschlechtlichen Frauen und Männern gehen. Denn die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern sind noch immer immens. Die gesellschaftlichen Strukturen sind weiterhin zum Nachteil von weiblich gelesenen Personen eingerichtet. 

Querschnittsaufgabe soll in allen Departementen vertreten sein

Die SP Basel-Stadt begrüsst es zudem sehr, dass Gleichstellung im Gesetz neu als Querschnittsaufgabe definiert wird, für deren Verwirklichung nicht nur das Präsidialdepartement, sondern alle Departemente zuständig sind. Damit dies umgesetzt werden kann, braucht es Gleichstellungsbeauftragte in allen Departementen, welche mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden. Nur mit einer Ressourcenoffensive im Bereich Gleichstellung der Geschlechter kann ein spürbarer Fortschritt erreicht werden.

Überarbeitungsbedarf des Gesetzes

Die SP Basel-Stadt sieht verschiedenen Überarbeitungsbedarf im Gesetzesentwurf. So muss die Rolle der Gleichstellungskommission besser geklärt und ihre beratende Funktion gegenüber allen Departementen gestärkt werden. Die juristische Definition von Geschlecht muss noch einmal fachlich überprüft oder zumindest verständlicher dargestellt werden.  Bei der Besetzung der kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen soll neu mindestens ein Mitglied trans- oder intergeschlechtlich sein oder eine nicht-binäre Geschlechtsidentität haben. Zudem soll der Kanton künftig statistische Daten stärker nach Geschlechtern aufgeschlüsselt erfassen und untersuchen.

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