SP-Fraktion wird Thomas Riedtmann nicht zum Ombudsmann wählen

Die SP-Fraktion hegt Zweifel daran, dass der von der Wahlvorbereitungskommission für die Ombudsstelle Basel-Stadt vorgeschlagene Ökonom Thomas Riedtmann die für dieses Amt zwingend notwendige Unabhängigkeit mitbringt. Sie hat deshalb mit grosser Mehrheit beschlossen, ihn am 28. Juni 2017 nicht zu wählen.

Irritation über Wahlvorschlag

Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Institutionen ist gerade in unserer von Unsicherheit geprägten Zeit ein wertvolles Gut. Die Ombudsstelle, die der Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit und Vertraulichkeit verpflichtet ist, trägt massgeblich dazu bei, dieses Gut zu schützen. Mit grosser Irritation hat die SP-Fraktion deshalb den Wahlvorschlag der Wahlvorbereitungskommission für die Nachfolge von Ombudsfrau Beatrice Inglin-Buomberger zur Kenntnis genommen.

Unabhängigkeit von der Verwaltung zwingend

Wer sich hilfesuchend an die Ombudsstelle wendet, muss auf ihre völlige Unabhängigkeit von der Verwaltung vertrauen können. Der vorgeschlagene Ökonom Thomas Riedtmann hat seit über 20 Jahren im obersten Kader genau dieser Verwaltung gearbeitet. Die SP-Fraktion bezweifelt deswegen, dass er seine Vermittlerrolle wirklich unabhängig wahrnehmen kann. Die Ombudsstelle hat keine Aufsichtsfunktion, sondern berät und vermittelt bei Konflikten mit der Verwaltung. Wichtiger als Detailkenntnisse des Apparats ist für die SP-Fraktion deshalb Einfühlungsvermögen in die vielfältigen Lebensrealitäten der Hilfesuchenden.

Assessment für Neubesetzung der Ombudsstelle

Aus diesen Gründen hat die SP-Fraktion an ihrer gestrigen Sitzung mit grosser Mehrheit beschlossen, das zur Wahl stehende Team am 28. Juni 2017 nicht zu wählen. Die Wahlvorbereitungskommission soll damit beauftragt werden, einen neuen Wahlvorschlag für die Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt für die sechsjährige Amtsdauer 2018–2023 zu präsentieren. Die SP-Fraktion wirft bei dieser Gelegenheit auch die Frage auf, ob für die Neubesetzung der Ombudsstelle Basel-Stadt nicht ein externes Assessment durchgeführt werden sollte. Schliesslich gehört diese Stelle neben dem Datenschutzbeauftragten und der Finanzkontrolle zu den wichtigsten Ämtern, die der Grosse Rat besetzen kann.

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