Armut ist auch im Kanton Basel-Stadt weit verbreitet. Immer wieder fallen Menschen durch das soziale Netz. Die SP Basel-Stadt begegnet diesem Problem mit fünf Vorstössen und fordert verschiedene Massnahmen zur Stärkung der kantonalen Armutspolitik.
Fundiertes Armutsmonitoring als wissenschaftliche Basis
Eine fundierte und regelmässige Analyse der Armutssituation ist Voraussetzung für eine wirksame Armutsbekämpfung und -prävention. Ein solches Monitoring ermöglicht präzise Aussagen zu den Ursachen von Armut, zu den betroffenen Personen und Risikogruppen sowie zur Entwicklung der Armutslage im Kanton. Damit wird sichergestellt, dass die Massnahmen zur Armutsbekämpfung auf aktuellen, fundierten Daten basieren. „Ein Armutsmonitoring ist ein zentrales Instrument, um gezielt dort zu handeln, wo die Not am grössten ist und um die Wirkung von Massnahmen und staatlichen Leistungen zu überprüfen“, erklärt Nicole Amacher, SP-Grossrätin.
Verbesserter Zugang zur zahnärztlichen Versorgung
Wissenschaftliche Daten zeigen bereits heute, dass Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen aus Kostengründen deutlich häufiger auf notwendige zahnärztliche Behandlungen verzichten. Die dringlichsten Behandlungen können oft nur dank der finanziellen Unterstützung von privaten Stiftungen erfolgen. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung darf jedoch nicht von privaten Unterstützungsstrukturen abhängig sein. „Es braucht dringend einen verbesserten Zugang zu zahnärztlicher Versorgung für armutsbetroffene Personen in Basel-Stadt“, betont SP-Grossrätin Melanie Nussbaumer.
Partizipation dank einem kantonalen Rat für Armutsfragen
Wirksame Armutsbekämpfung gelingt nur gemeinsam mit den Betroffenen. Die systematische Einbindung armutserfahrener Personen gilt in der internationalen Zusammenarbeit und Armutsbekämpfung zunehmend als Qualitätsstandard. „Damit Betroffene nicht nur Gegenstand, sondern Mitgestaltende der Armutsbekämpfung werden, braucht es verbindliche Partizipationsstrukturen sowie die nötigen Ressourcen für Begleitung, Entschädigung und Mitwirkung“, sagt SP-Grossrätin Barbara Heer. In einer schriftlichen Anfrage fragt sie nach dem Stand der Einbindung armutserfahrener Personen in Basel-Stadt und wie die Erfahrungen des neu lancierten nationalen „Rats für Armutsfragen“ auch im Kanton genutzt werden können.
Übernahme der Verlustscheine aus Krankenkassenforderungen
Personen mit ausstehenden Krankenkassenprämien bleiben oft in teuren Versicherungsmodellen gefangen und können die Krankenkasse nicht wechseln. Seit Juli 2025 haben die Kantone (gemäss Art. 64a Abs. 6 KVG) die Möglichkeit, Verlustscheine aus Krankenkassenforderungen zu übernehmen. Sie werden damit selbst zum Gläubiger und ermöglichen betroffenen Personen den Wechsel der Krankenkasse. „Mit dieser Massnahme würde der Kanton einen wichtigen Schritt in der Schuldenbekämpfung übernehmen“, erläutert SP-Grossrat Ismail Mahmoud die Forderungen seiner Motion.
Nahtlose und behördlich koordinierte Übergänge zwischen den Sozialleistungen
Basel-Stadt verfügt über gut ausgebaute Sozialleistungen, doch die Übergänge zwischen den einzelnen Systemen sind mangelhaft koordiniert. Wer die Sozialhilfe verlässt oder die Leistungsart wechselt, steht oft vor bürokratischen Hürden und Versorgungslücken. Dies führt zu existenziellen Risiken und erneuter Verschuldung. ‘‘Der Vorstoss fordert daher nahtlose, behördlich koordinierte Übergänge, um Betroffene nachhaltig wirtschaftlich zu stabilisieren‘‘ erklärt Grossrätin Jessica Brandenburger.
Das Vorstosspaket der SP Basel-Stadt zur Armutspolitik findet sich hier.




