Basel ist bunt: Inklusive Gleichstellung gesetzlich verankert

Der Grosser Rat hat heute Änderungen im Gleichstellungsgesetz Basel-Stadt angenommen, die dem neuesten Wissensstand zu Gleichstellungsfragen entsprechen. Neu wird der juristische Begriff des Geschlechts differenziert definiert. Damit ist der Boden gelegt, dass die Gleichstellungsarbeit des Kantons inklusiver ausgestaltet wird und auch LGBTIQ-Themen aktiv angegangen werden. Die SP-Fraktion hat sich im Vorfeld der Grossratsdebatte wirksam für den nun beschlossenen Kompromiss eingesetzt.

Zeitgemässe Begriffsdefinition

Im heute verabschiedeten Gesetzestext wird die Begriffsdefinition an international anerkannte Richtlinien bezüglich Geschlechtervielfalt angepasst. Das Gesetz geht auf das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente ein: soziales Geschlecht, biologisches Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck. Damit richtet sich die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) in ihrem Kompromiss nach den Yogyakarta-Prinzipien und wird ergänzt durch die Anlehnung an die Istanbul-Konvention.

Konkrete Verbesserung für LGBTIQ

Neu kann die Verwaltung auch Beratungen zu LGBTIQ-Themen anbieten. Zudem verbietet das Gesetz ausdrücklich Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Ein Schlichtungsverfahren kann nun explizit auch aufgrund der sexuellen Orientierung eingeleitet werden. Fraktionspräsidentin Michela Seggiani betont: «Damit holt der Kanton Basel-Stadt in internationalen Rankings auf, was die Diskriminierungsproblematik von LGBTIQ-Personen betrifft.»

Gleichstellung zwischen Frauen und Männern bleibt zentral

Im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Gesetz wurden Stimmen laut, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Hintergrund rücke. Der SP-Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass dies nicht geschieht. «Wir haben uns deshalb in der Kommission dafür eingesetzt, dass die juristischen Begriffe von “Frauen” und “Männern” erhalten bleiben», sagt Grossrätin Edibe Gölgeli. «Die materielle Gleichstellung zwischen den beiden binären Geschlechtern ist nicht erreicht. Und der Handlungsbedarf bleibt gross.» Die Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ ist als zusätzlichen Auftrag zur Gleichstellungsförderung zwischen Frauen und Männern zu verstehen.

Die SP Basel-Stadt freut sich, dass die deutliche Mehrheit des Grossen Rats dem Kompromiss der JSSK gefolgt ist und die SP massgeblich zur Ausarbeitung dessen beitragen konnte.

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