Ein Gewinn für alle: Wenn die Bevölkerung bei Projekten, die sie besonders betreffen, ihre Bedürfnisse einbringen kann, steigt die Zufriedenheit und die Umsetzung wird nicht unnötig verzögert. Das heute – gegen den Widerstand von rechts – verabschiedete Partizipationsgesetz gewährleistet, dass sich die Quartierbevölkerung bei Planungsvorhaben unseres Kantons wirkungsvoll einbringen kann.
Zwar ist das Recht auf Mitwirkung in der Kantonsverfassung verankert, die Praxis zeigte jedoch, dass es in der Umsetzung seitens der beteiligten Bevölkerung immer wieder zu Enttäuschungen und Frustrationen kam. Dank der Motion betreffend Konkretisierung der «Mitwirkung durch die Quartierbevölkerung» von SP-Grossrätin Lisa Mathys konnte der Grosse Rat nun ein Partizipationsgesetz verabschieden. Das Gesetz regelt den Ablauf einer Partizipation klar, benennt unterschiedliche Formen davon und sorgt dafür, dass der Verlauf und die Ergebnisse der Öffentlichkeit transparent dargestellt werden.
Lisa Mathys ist erfreut: «Mit dem Partizipationsgesetz werden die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung gestärkt. Es ist nun auf Gesetzesebene konkretisiert, wie die Bevölkerung mitwirken kann und die Behörden werden dank klarer Abläufe in die Pflicht genommen.» Als Fraktionssprecher betont SP-Grossrat Thomas Gander: «Nun ist festgeschrieben, dass die zuständigen Behörden einen Partizipationsprozess einleiten müssen, wenn ein Interesse der Quartierbevölkerung vorliegt und Handlungsspielraum vorhanden ist. Das ist eine klare Verbesserung zu heute.»
Die Umsetzung des Gesetzes wird den Praxis-Test bestehen müssen. Anpassung von Leitfaden und Verordnung müssen möglichst gut verständlich und klar gestaltet werden. Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass durch mehr Klarheit und Transparenz viel gewonnen ist und die Planungsvorhaben des Kantons an Qualität gewinnen.