Aufwertung der Mietschlichtungsstelle
Die SP Basel-Stadt begrüsst die Schaffung einer Paritätischen Kommission für Mietwohnungen (PMK). Damit werden neu auch die sozialen Kriterien von Sanierungen verbindlich beurteilt. Dadurch dass die Kommission bei der Schlichtungsstelle angesiedelt ist, weist sie die geforderte Distanz zum Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) auf. Sie steht in der Verantwortung, das neue WRFG im Sinne der Mieterinnen und Mieter auszulegen.
Keine Luxussanierungen mehr
Begrüssenswert ist auch der Paradigmenwechsel in der Sanierungspolitik. Mit dem Recht auf Rückkehr werden Reihenkündigungen bei Sanierungen verhindert. Zudem wird mit der staatlichen Berechnung der Neumieten sichergestellt, dass der neuberechnete Mietzins auch den erbrachten Sanierungsleistungen entspricht.
Verschärfter Abbruchschutz
Neu wird bei einer Abbruchbewilligung von günstigem Wohnraum definiert, wie hoch die Mieten für neue Wohnungen sein dürfen. Der Regierungsrat und die PKM sind in der Verantwortung, die Mietzinsaufschläge so zu definieren, dass der Abbruch von günstigen Mietwohnungen finanziell unattraktiv wird. Zudem muss die im Gesetz definierte Ausnahme bei einer geringen Anzahl von Wohnungen gestrichen werden.
Nur Hälfte der Wohnungen ist geschützt
Die Initiative fordert klar, dass bestehender Wohnraum geschützt wird. Die SP Basel-Stadt hat kein Verständnis dafür, dass nur 50 Prozent der Wohnungen dem Wohnschutz unterstellt werden. Die Partei wird sich für einen weiterreichenden Schutz der Mietwohnungen einsetzen.
Immobilienspekulation verhindern
Der Regierungsrat hat es verpasst, eine Bewilligungspflicht für die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum einzuführen. Das Geschäftsmodell von Immobilienspekulanten (Kauf, Rauswurf, Sanierung, überteuerter Verkauf) bleibt dadurch weiterhin möglich. Die SP Basel-Stadt befürchtet eine Zunahme dieser Praxis aufgrund des ansonsten guten Wohnschutzes. In der parlamentarischen Beratung wird sich die SP konsequent dafür einsetzen, diese Gesetzeslücke zu schliessen.