Basel bereitet sich auf das Stimmrecht für Niedergelassene vor.

Der Abstimmungssonntag vom 24. November wartet mit wichtigen Vorlagen auf. Im Kanton Basel-Stadt kann die Demokratie erweitert werden: das «Einwohner:innen-Stimmrecht» soll allen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung), die zudem mindestens 5 Jahre in Basel-Stadt wohnen, das aktive Stimm- und Wahlrecht ermöglichen.

Basel-Stadt rühmt sich als internationaler und weltoffener Kanton. Unsere Stadt lebt von ihrer Vielfalt und ihrer Weltoffenheit: Davon profitiert unsere Region in unzähligen Bereichen. Doch wer kann heute politisch mitbestimmen? Durch die Einschränkung des Stimm- und Wahlrechts auf die Schweizer Nationalität bleiben dem Kanton viele Perspektiven und das entsprechende Know-How noch verwehrt. Die SP und ein überparteiliches Komitee wollen dies mit dem «Einwohner:innen-Stimmrecht» ändern. Am 24. November kommt es zur Abstimmung.

Bald bestimmt eine Minderheit über eine Mehrheit 

Aktuell sind fast 40 Prozent der erwachsenen Personen, die in Basel leben und arbeiten, nur aufgrund ihres Passes von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Rund drei Viertel dieser Menschen wurden in der Schweiz geboren oder leben seit mehr als zehn Jahren im Kanton. Sie sind Teil der Gesellschaft, zahlen Steuern und viele arbeiten in systemrelevanten Berufen. «Wenn bald eine Minderheit über eine Mehrheit bestimmt, schwächt das unsere Demokratie» ist etwa Marcel Colomb, Vizepräsident der SP Basel-Stadt, überzeugt.

Die Erweiterung der Stimmbevölkerung hin zur gelebten Realität im Kanton geht zurück auf die Motion von SP-Grossrätin Edibe Gölgeli und Konsorten. Sowohl der Grosse Rat sowie die Regierung befürworten den wichtigen Schritt zur Stärkung unserer Demokratie.

Wählen und abstimmen im Kanton

Menschen, welche die C-Bewilligung haben und zudem mindestens 5 Jahre im Kanton leben, dürfen nach Annahme der Verfassungsänderung kantonal wählen und abstimmen (aktives Stimmrecht). Wer in ein politisches Amt gewählt werden will (passives Stimmrecht), benötigt weiterhin den Schweizer Pass und muss sich somit einbürgern lassen. Neben der SP stehen auch die GRÜNEN, die BastA!, die GLP und weitere Politiker:innen diverser Parteien hinter diesem ausgewogenen Kompromiss, den von der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rat erarbeitet worden ist.

Keine Verschiebung der politischen Mehrheiten

Studien zeigen, dass in anderen Schweizer Kantonen und Gemeinden, in denen Menschen ohne Schweizer Pass mitbestimmen können, politische Mehrheiten dadurch nicht verschoben wurden. Neuenburg und Jura kennen dieses Mitspracherecht schon seit mehr als hundert respektive fast fünfzig Jahren. 

Die Abstimmung am 24. November bietet die Chance, den Weg für eine stärkere Mitbestimmung und eine vielfältigere Meinungsbildung im Kanton zu ebnen. «Eine Demokratie ist dann am stärksten, wenn alle, die von den politischen Entscheidungen betroffen sind, auch mitbestimmen können», so Migmar Raith, Mitglied der Einbürgerungskommission (EBK) und der SP Migrant:innen Basel-Stadt. 

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