Die Situation bei der Basler Kantonspolizei ist besorgniserregend und erfordert tiefgreifende Massnahmen. Damit das Parlament die angekündigten und künftigen Massnahmen des JSD seriös beurteilen kann, braucht es eine transparente Aufarbeitung der Versäumnisse, welche unter anderem zu einem massiven Anstieg des Unterbestandes geführt haben. Die SP-Fraktion stellt deshalb dem Grossen Rat den Antrag auf Einsetzung einer PUK.
Gemeinsames Interesse: Wiederherstellung des Vertrauens in die Polizei
Die Kantonspolizei hat einen äusserst wichtigen und sensiblen Auftrag für die Gesellschaft: Sie setzt das staatliche Gewaltmonopol um. Dafür braucht es eine gut funktionierende Polizei, der die Bevölkerung ihr Vertrauen schenkt. Die Problematik des Unterbestandes ist seit längerem bekannt – über die Gründe gab es Mutmassungen und Gerüchte. Mit dem im Juni veröffentlichten Bericht von Prof. Dr. Markus Schefer und Co. sind die seit längerem schwelenden Missstände bei der Basler Kantonspolizei in ihrer erschreckenden Dimension bekannt geworden. Im Juli setzte Departementsvorsteherin Stephanie Eymann den Kommandanten und einen grossen Teil der Polizeileitung ab. Gleichzeitig rief sie eine Taskforce ins Leben, welche Massnahmen zur Behebung der Missstände erarbeiten soll.
Parlamentarische Begleitung nötig, kein Misstrauensvotum gegen die GPK
Der Unterbestand beim Personal der Basler Polizei ist seit Jahren bekannt. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) hat es bisher nicht geschafft, adäquate Lösungen für die vorhandenen Probleme zu finden. Um zu gewährleisten, dass die nun zu ergreifenden Massnahmen einen nachhaltigen Struktur- und Kulturwandel bewirken und sich eine solche Situation nicht wiederholt, muss untersucht und verstanden werden, wie es zu den aktuellen Missständen kommen konnte. Für die Aufarbeitung der politischen Verantwortung braucht es ein parlamentarisches Gremium mit den entsprechenden Kompetenzen. Deshalb hat die Fraktion der SP heute den Antrag auf Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) eingereicht.
Dies ist nicht als Misstrauen gegenüber der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu werten, welche die parlamentarische Oberaufsicht über das JSD innehat. Allerdings erfordert die Aufarbeitung der gravierenden und vielschichtigen Situation bei der Kantonspolizei mit einer komplexen Hierarchie und offensichtlich grossen strukturellen Problemen Untersuchungskompetenzen und Ressourcen. Diese hat die GPK nicht zur Verfügung. Eine PUK hat deutlich weitergehende Untersuchungsbefugnisse als die GPK (s. unten).