Erfolg für unsere Demokratie

Die Zeit ist reif, dass ein grosser Teil unserer Mitmenschen mitbestimmen kann. Die SP-Fraktion hat vor knapp fünf Jahren die Forderung nach einem Stimmrecht für Einwohnende ohne Schweizer Bürger:innenrecht erfolgreich im Grossen Rat eingereicht. Heute hat der Grosse Rat mit einer Mehrheit von 53 zu 41 Stimmen dem Kompromiss der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) zugestimmt. Das letzte Wort hat die Bevölkerung.


Gemeindeautonomie wird gewahrt
Die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt stimmt also darüber ab, ob Personen mit einer Niederlassungsbewilligung bei kantonalen Entscheidungen ein Mitspracherecht haben sollen oder nicht. Der Kompromiss spricht sich mit Blick auf die Gewährleistung der Gemeindeautonomie für die Beschränkung des Stimm- und Wahlrechts für Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung auf die kantonale Ebene aus. Mit der vorgeschlagenen Lösung soll es vollumfänglich den Einwohnergemeinden von Riehen und Bettingen überlassen bleiben, ob sie sich am Kanton orientieren und künftig ebenfalls ein Stimm- und Wahlrecht für Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung einführen wollen.

Aktives Wahlrecht, kein passives
Einen Kompromiss ist die Kommission ebenfalls eingegangen bei der Frage, was das Wahlrecht von Einwohnenden ohne Schweizer Pass betrifft. Diese sollen zwar mitentscheiden, wer gewählt wird (aktives Wahlrecht). Jedoch sollen sie sich nicht selbst für ein politisches Mandat wählen lassen können (passives Wahlrecht). Im Sinne des Kompromisses hat die SP-Fraktion diese Einschränkung unterstützt.

Ein Basler Pass
Die Verfassungsänderung ist auf eine SP-Motion von Edibe Gölgeli zurückzuführen. Rund 38 Prozent der Basler Bevölkerung hat aktuell keinen Schweizer Pass. Diese Menschen verfügen bis dato über keine politische Stimme. Egal ob es um Kita-Kosten, Parkplätze oder Steuerpakete geht, sind sie von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Für die SP-Fraktion ist klar: Wer seinen Lebensmittelpunkt im Kanton hat, soll mitbestimmen dürfen. Mit der Einführung der Stimmberechtigung für Einwohnende mit Niederlassungsbewilligung kann Basel-Stadt eine Vorreiterrolle in der Deutschschweiz einnehmen.

Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
Die Zahlen in unserem Kanton sprechen eine klare Sprache und die gesellschaftliche Realität auch. Es ist an der Zeit, die Rolle von nicht stimmberechtigten Einwohnenden in politischen Entscheidungsprozessen neu zu denken. Dies stärkt nicht nur unsere Demokratie, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Teilhabe am politischen Leben trägt dazu bei, das Zugehörigkeitsgefühl und das Bewusstsein für die Pflichten als Einwohnende des Kantons zu fördern. Voraussichtlich im November entscheidet die Stimmbevölkerung darüber, ob in Zukunft alle mündigen Einwohnenden mit Niederlassung auf kantonaler Ebene mitentscheiden können.

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