In zwei Abstimmungen hat die Basler Bevölkerung den Wohnschutz in Verfassung und Gesetz verankert. Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates will zwei Jahre nach Inkrafttreten das Wohnschutzgesetz bereits wieder aushöhlen. Das ist demokratie- und wohnpolitisch falsch. Gefragt sind einvernehmliche Anpassungen auf Verordnungsebene. Dies liegt in der Kompetenz der Regierung, dazu braucht es diesen Angriff von Mitte-Rechts nicht.
Der Wohnschutz wirkt
Bevor der Wohnschutz galt, führten in Basel zahlreiche Renditesanierungs-Projekte zu Verdrängung und massiver Verteuerung des Wohnraumes. Allein zwischen 2018 und 2021 waren mindestens 5500 Personen in 63 Überbauungen davon betroffen. «Damit ist nun Schluss, weil das Gesetz genau das erfüllt, wofür sich die Stimmbevölkerung ausgesprochen hat», zeigt sich SP-Grossrat Ivo Balmer zufrieden.
Sanfte Sanierungen nach wie vor möglich
Es bestehen viele Missverständnisse und Fehlinformationen über die Möglichkeiten für Sanierungen im Rahmen des Wohnschutzes. Ob aus Nicht-Wissen oder mit der Absicht, den Wohnschutz schlecht zu machen, um ihn wieder rückgängig machen zu können: Das Ergebnis der Kommunikation von bürgerlicher Seite sind verunsicherte Hauseigentümer:innen. Dabei wären sanfte Sanierungen möglich und energetische Sanierungen werden durch das Gesetz sogar bevorzugt behandelt.
Sicht der Mieter:innen einbeziehen!
Auch der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Basel hat die konkrete Umsetzung des Wohnschutzgesetzes durch die Verordnung immer kritisiert und Anpassungen gefordert. «Die jetzt überwiesenen Renditemotionen der Bürgerlichen sind aber der falsche Weg und schütten das Kind mit dem Bade aus», urteilt SP-Grossrat und Co-Präsident des MV Basel Pascal Pfister. «Zielführend wäre es, die Verordnung unter Einbezug der Mieter:innen zu überarbeiten.» Die SP-Fraktion fordert den Regierungsrat explizit auf, einvernehmliche Lösungen zu suchen.
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Ivo Balmer
Grossrat, Präsident Sachgruppe Stadtentwicklung, Verkehr und Energie