Die personellen Ressourcen des Strafgerichts müssen ausgebaut werden, um den wachsenden Pendenzen gerecht zu werden. Damit Personen mit verschiedenen Biografien am Strafgericht eine Präsidiumsstelle einnehmen können, hat die zuständige Kommission die Schaffung von zwei Teilzeitpensen statt einer weiteren Vollzeitstelle vorgeschlagen. Die SP-Fraktion ist sehr erfreut darüber, dass der Grosse Rat diesem Vorschlag heute einstimmig (95 JA Stimmen) gefolgt ist. Der Antrag der Regierung für ein Vollzeitpensum wurde deutlich abgelehnt.
Vereinbarkeit bei Präsidien am Strafgericht fördern
Der Grosse Rat hat heute den Ratschlag zu einer Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zwecks Schaffung eines zusätzlichen Präsidiums am Strafgericht angenommen und sich für zwei Teilzeitpensen ausgesprochen. Die SP-Fraktion ist erfreut, sie hat sich im Vorfeld aktiv in der Kommission dafür eingesetzt, dass in Zukunft anstatt einer Vollzeitstelle neu zwei Präsidiumsstellen besetzt werden. «Mit einer 80-Prozent- und einer 50-Prozentstelle werden wir dem aktuellen Zeitgeist von Teilzeitstellen gerecht. Und wir verbessern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie», betont SP-Grossrätin Edibe Gölgeli. Durch eine flexiblere Gestaltung der Stellen werden auch bei vom Volk gewählten Ämtern wie Gerichtspräsidien verschiedenen Biografien die Möglichkeit eröffnet, sich für ein Strafgerichtspräsidium zur Verfügung zu stellen.
Strafjustiz braucht zeitnahe Urteile
Seit Längerem ist bekannt, dass sich die Strafverfahren zunehmend in die Länge ziehen und komplexer werden. Obwohl die Verfahren am Strafgericht weniger wurden, sind gerade bei den ordentlichen Verfahren die unerledigten Fälle schon Anfang 2023 angestiegen. Barbara Heer leitet die zuständige Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission und sagt: «Lange Verfahrensdauern belasten sowohl Angeklagte als auch Opfer stark.» Um diesem Problem entgegenzuwirken, wird die Erhöhung der Gerichtspräsidien am Strafgericht seitens der SP-Fraktion begrüsst.