Mietzinsbeiträge zur Armutsprävention ausweiten

Die bisher nur für Familien zugänglichen Mietzinsbeiträge sollen neu auf Alleinstehende und Paare ohne Kinder ausgeweitet werden. Die SP Basel-Stadt unterstützt dieses Anliegen. Es ist sinnvoll, dieses zielgerichtete armutspräventive Instrument für alle armutsgefährdeten Personen zugänglich zu machen, um insbesondere Working Poor finanziell zu entlasten. Nichtsdestotrotz schliesst der Ratschlag des Regierungsrats bestimmte Personengruppen weiterhin aus. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

Finanzielle Entlastung für Working Poor
Der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Kaspar Sutter will Leistungslücken im Mietbeitragsgesetz schliessen und hat einen Revisionsentwurf vorgelegt.  Die SP Basel-Stadt begrüsst dieses Ansinnen sehr und freut sich darüber, dass der SP-Regierungsrat in diesem Bereich aktiv wird. Denn auch bei Alleinstehenden oder Paaren ohne Kinder gibt es viele Personen, die armutsgefährdet sind (z.B. working poor). Mietzinsbeiträge wirken präventiv, damit diese Personen nicht unter das Existenzminimum und so nicht in die Armutsspirale fallen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf bleiben aber Lücken bestehen. Die SP Basel-Stadt fordert in ihrer Antwort auf die regierungsrätliche Vernehmlassung daher Anpassungen. 

Lücke bei unter 25-Jährigen
Den kategorischen Ausschluss von unter 25-Jährigen kritisiert die SP Basel-Stadt. Es gibt durchaus Lebenssituationen, in denen unter 25-Jährige von Armut betroffen und Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Gerade bei dieser Gruppe (18-25 Jährige) ist ein armutspräventiver Ansatz von grossem Wert. Die Sozialhilfeabhängigkeit soll damit verringert und/oder eine rasche Ablösung möglich gemacht werden.  

Lücke bei Alleinstehenden mit Kindern mit Besuchsrecht
Beim vorgeschlagenen Gesetz dürfen getrennt lebende Elternteile, die ihre Kinder im Rahmen des Besuchsrechtes teilweise bei sich zu Hause betreuen, keine zusätzlichen Kinderzimmer anrechnen. Dies steht im Widerspruch dazu, dass zusätzliche Zimmer oft bei Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen von den Gerichten zum Kindswohle angeordnet werden, auch wenn die Kinder nur teilweise im Rahmen des Besuchsrechtes dort leben. Einzelpersonen, die Kinder mit Besuchsrecht haben und daher eine grössere Wohnung benötigen, geraten oft in finanzielle Schwierigkeiten. Die Totalrevision des Mietbeitragsgesetzes soll diesem armutsrelevanten Widerspruch unbedingt entgegenwirken. Die SP Basel-Stadt verlangt deshalb, dass Einzelpersonen mit Kindern mit Besuchsrecht die Kinderzimmer auch anrechnen können.

Volle Erwerbstätigkeit
Mietzinsbeiträge sollen gemäss Vorlage nur bei voller Erwerbstätigkeit bezahlt werden. Working Poor befinden sich oft in prekären Arbeitsverhältnissen. Diese bestehen zum einen aus tiefen Löhnen, andererseits aber auch aus Unsicherheiten aufgrund von temporären oder flexiblen Arbeitsverträgen. Zudem ist es nicht in allen beruflichen Tätigkeiten möglich, 100% zu arbeiten. Gerade in der Pflege und in sozialen Berufen werden aufgrund der hohen Belastung oft keine Vollzeitstellen angeboten. Volle Erwerbstätigkeit muss deshalb aus Sicht der SP Basel-Stadt unbedingt bereits ab einem durchschnittlichen Pensum von 80% gelten (bei Paaren 160%).

Kontakt

Freija  Geniale

Freija Geniale

Co-Präsidentin Sachgruppe Gesundheit und Soziales

Melanie Nussbaumer

Melanie Nussbaumer

Grossrätin, Co-Präsidentin Sachgruppe Gesundheit und Soziales

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