Rekurs gegen die Polizeiverfügung vom 18. Oktober 2023 betreffend Demonstrationsverbot

Die Demokratischen Jurist:innnen Basel rekurrieren gemeinsam mit den Parteien SP Basel-Stadt, GRÜNE und BastA! und einzelne Privatpersonen gegen das von der Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung erlassene allgemeine Kundgebungsverbot im Kanton Basel-Stadt vom 20. bis 22. Oktober 2023.

Am Mittwoch, den 18. Oktober hat die Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung ein generelles Verbot von Kundgebungen, Mahnwachen und Standkundgebungen im Kanton Basel-Stadt erlassen für den Zeitraum von Freitagabend, 20. Oktober 2023 bis Sonntagabend, 22. Oktober 2023. Sie begründete das Verbot mit dem aktuellen Krieg im Nahen Osten und der Sicherheitslage in der Schweiz.

Die Rekurrent:innen sind der Auffassung, dass das allgemeine Kundgebungsverbot die verfassungsmässige Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Der Grund: Es fand keine Einzelfallprüfung der fraglichen Kundgebungen statt. Eine Abwägung im Einzelfall ist aber gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine notwendige Voraussetzung dafür, eine Kundgebung verbieten zu können. Gleichermassen geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass ein generelles Demonstrationsverbot in der Regel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. 

Angesichts dieser krassen Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit drängt sich die Frage auf, ob die Kantonspolizei das generelle Kundgebungsverbot überhaupt hätte erlassen dürfen. Die Kantonspolizei selbst stützt sich auf den allgemeinen Aufgabenkatalog der Kantonspolizei und die Bestimmungen zur Bewilligung von Kundgebungen in der Strassenverkehrsordnung. Ob sich daraus die Kompetenzen zum Erlass eines solch weitreichenden allgemeinen Verbots ergeben, ist zumindest fraglich.  Die Rekurrent*innen sind sodann der Meinung, dass das allgemeine Verbot durch den Gesamtregierungsrat hätte erlassen werden soll. Dies umso mehr als das Verbot mit dem Krieg im Nahen Osten und der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt wurde.

Die Rekurrent*innen verlangen daher vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt erstens eine Überprüfung des generellen Kundgebungsverbots mit der Bundesverfassung und internationalen Abkommen. Zweitens beabsichtigt der Rekurs die Klärung der Rechtslage und der Kompetenzen der Kantonspolizei im Hinblick auf künftige Kundgebungsverbote.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

DJS Basel:

  • Christian von Wartburg: 079 252 64 81
  • Ada Mohler: 076 493 68 86

SP Basel-Stadt:

  • Marcel Colomb: 079 479 98 28

Grüne Basel-Stadt:

  • Raffaela Hanauer: 079 414 93 37

Kontakt

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