Probleme beim früheren Wechsel von der Kita in die Tagesstruktur
Seit 1. Januar 2022 werden Betreuungsbeiträge für Kita-Plätze nur noch bis Ende der dritten Primarschulklasse gewährt. Diese Neuerung bringt in der Praxis grosse Herausforderungen mit sich. Denn der Wechsel in die Tagesstrukturen ist alles andere als einfach. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint durch die Neuerung in gewissen Fällen sehr erschwert, wenn nicht sogar gefährdet. SP-Grossrat Christian von Wartburg hat dazu eine Interpellation eingereicht, und stellt Fragen an den Regierungsrat, vor denen sich Eltern wiederfinden. Von Wartburg fordert: «Das Erziehungsdepartement muss Lösungen anbieten. Alle Eltern, die auf eine ausserschulische Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, sollen ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können – auch nach Eintritt eines Kindes in die vierte Klasse.»
Mindestlohn auch für Tagesfamilien
Die Arbeitsbedingungen für Tagesfamilien sind bereits seit längerem sehr schlecht. Als Angebot, das sich auch für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten und Schichtarbeit eignet, sind sie ein wichtiger Pfeiler im System der Kinderbetreuung. Jedoch erhalten Tagesmütter und -väter vom Kanton weniger als es der Mindestlohn vorsähe (aktuell 7.80 CHF pro Kind über 18 Monate).
SP-Grossrätin Barbara Heer hat deswegen eine Interpellation eingereicht: «Dass das Erziehungsdepartement offenbar zaudert, hier den vom Volk verabschiedeten Mindestlohn umzusetzen, ist ein Affront gegenüber den Tagesmüttern. Sie leisten eine wichtige Betreuungsarbeit für uns alle. Sie können jedoch in keinster Weise ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit finanzieren.» Nicht zuletzt um zu verhindern, dass noch mehr Tagesfamilien aufhören, müssen jetzt Mahlzeitenbeiträge erhöht und das Mindestlohngesetz umgesetzt werden.
Die Interpellationen aus der SP-Fraktion werden im März schriftlich beantwortet.