Wichtige Massnahmen für Menschen mit tiefen Einkommen

Die SP Basel-Stadt ist sehr erfreut, dass der Regierungsrat mit verschiedenen Erhöhungen in der Sozialhilfe und beim Mindestlohn Massnahmen trifft, um die Kaufkraft von Menschen mit tiefen Einkommen zu schützen. Damit ergreift Regierungsrat Kaspar Sutter Partei für Personen in prekären Lebensumständen und stärkt den sozialen Zusammenhalt.

Heute hat das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) kommuniziert, dass es die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zur Erhöhung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe vollständig umsetzen will. Die SP Basel-Stadt freut sich sehr, dass der Basler Regierungsrat vorausgeht und so auch ein Zeichen an alle anderen Kantone sendet, die empfohlene Erhöhung vollständig umzusetzen.

Weniger Unterschiede nach Aufenthaltsstatus von Geflüchteten

Ebenfalls sehr erfreulich ist die Gleichstellung von Schutzbedürftigen (Status S) mit vorläufig Aufgenommenen (Status F) bei der Sozialhilfe. Für die SP Basel-Stadt ist es generell wichtig, dass Geflüchtete unabhängig von ihrem Hintergrund und ihrer Bewilligung Sozialhilfebeiträge erhalten, die ein Leben in Würde ermöglichen. Mit dem klaren Entscheid des WSU erhalten Geflüchtete aus der Ukraine eine substanzielle Erhöhung des Sozialhilfebeitrags. Damit wird ihrer Lebenssituation in der Schweiz, die sich seit Beginn des Angriffskriegs von Russland kaum verändert hat, besser Rechnung getragen.

Essenzielle Anpassung beim Grundbedarf

Die Anpassung des Grundbedarfs für obdachlose Personen begrüsst die SP Basel-Stadt ausserordentlich. Der bisherige Umstand, dass Obdachlose weniger Sozialhilfe erhalten als Personen, die ein Dach über dem Kopf haben, war stossend. Oft verursacht gerade die Obdachlosigkeit Zusatzkosten, weil vieles auswärts konsumiert werden muss. Umso wichtiger ist es also, dass Obdachlose den gleichen Betrag erhalten wie andere Sozialhilfebeziehende, die eine Wohnung haben. 

Mindestlohn: Wichtige Anpassung dank richtiger Berechnungsgrundlage

Die SP Basel-Stadt hat sich in der Ausgestaltung des Mindestlohnes dafür stark gemacht, dass dessen Berechnungsgrundlage der AHV-Mischindex ist. Jetzt zeigt sich, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat: Dank dieser Berechnungsgrundlage wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar 21.45 Franken betragen. Für Arbeitnehmer:innen, welche in der aktuellen Krise mit steigenden Mieten, Krankenkassenprämien, Energiekosten und Konsumpreisen konfrontiert sind, ist diese Anpassung zwar ein kleiner aber doch sehr wichtiger Schritt.

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