Über 36 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung von Basel-Stadt hat aktuell kaum eine Möglichkeit, am politischen Leben teilzunehmen, da ihnen das Schweizer Bürger:innenrecht fehlt. Diese Menschen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Viele von ihnen sind hier aufgewachsen, beteiligen sich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, engagieren sich aktiv im regionalen Sport und erfüllen gleiche Pflichten wie Schweizerinnen und Schweizer. SP-Grossrätin Edibe Gölgeli forderte in einer Motion, dass Menschen ohne Schweizer Bürger:innenrecht, welche in Basel ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben, das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhalten sollen. 2019 wurde die Motion vom Grossen Rat zur Umsetzung an den Regierungsrat überwiesen.
Nun hat das Präsidialdepartement ein kantonales Stimmrecht für Niedergelassene, die seit mindestens fünf Jahren in Basel-Stadt wohnhaft sind, präsentiert. Damit entspricht der Regierungsrat dem Wunsch von Gölgeli: «Ich freue mich, dass mit der Umsetzung dieses alten Anliegens endlich ein immer grösser werdendes Demokratiedefizit behoben werden kann.» Ausserdem fördert das Stimm- und Wahlrecht die Integration von Menschen, die sich im Zuge der politischen Partizipation noch mehr mit gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen und ihr Zugehörigkeitsgefühl wird gestärkt.
Auch Vize-Präsident Marcel Colomb äussert sich positiv zur Mitteilung der Regierung: «Als erster deutschschweizer Kanton mit kantonalem Einwohnendenstimmrecht nähme Basel-Stadt eine Vorbildfunktion ein. Damit führt Basel seine Rolle als Pionier im Bereich Integration fort.» In der Romandie haben verschiedene Kantone das Einwohnendenstimmrecht eingeführt, so zum Beispiel der Kanton Neuenburg (Bedingung: 1 Jahr Wohnsitz) und es hat sich bewährt. Die Zeit ist reif für eine Stärkung der Basler Demokratie!