Versorgung im Spital nach sexualisierter Gewalt verbessern

Jede zehnte Frau in der Schweiz musste bereits einmal Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen erleben (GFS Bern 2019). Negative Folgen der Gewalt können reduziert werden, wenn es eine hochqualitative Akutversorgung für die Betroffenen gibt. Die SP will deshalb mit zwei breit unterstützten Vorstössen das medizinische und forensische Angebot im Spital verbessern.

Nur 8% der Betroffenen einer Vergewaltigung machen laut einer Studie von GFS Bern (2019) eine Anzeige bei der Polizei, noch weniger Fälle führen zu einer Verurteilung. Die Gründe, warum so wenige Personen Anzeige erstatten, sind mannigfaltig. Die Beweislage bei Sexualdelikten ist häufig schwierig, und die Gefahr einer Re-Traumatisierung der Betroffenen ist immens. In einem Vorstoss fordert Melanie Nussbaumer deswegen die verbesserte Umsetzung des sogenannten Berner Modells in Basel: durch forensische Spurensicherung ohne Anzeigepflicht, die Sicherstellung, dass Frauen im Spital nur von Frauen untersucht werden, und interdisziplinärer Zusammenarbeit soll die Akutversorgung in Basel verbessert werden. Grossrätin Nussbaumer sagt dazu: ”Spurensicherung ohne Anzeigepflicht gibt es zwar bereits im Kanton, aber über das Angebot wird kaum informiert und die Aufbewahrungsfrist von einem Jahr ist sehr kurz. Es gibt noch viel Raum nach oben bei der Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt.”

Damit Betroffenen sich nach einer Gewalterfahrung für eine Untersuchung im Spital entscheiden, muss der Zugang zur Akutversorgung niederschwellig sein. Es ist wichtig, dass Betroffene die nötige Assistenz und Übersetzung erhalten und nicht allein von einem Ort zum anderen geschickt werden. Barbara Heer fordert deshalb in einem Vorstoss, dass ein Begleitdienst im Spital für Betroffene von sexualisierter Gewalt eingerichtet wird. “Betroffene von sexualisierter Gewalt sollen im Warteraum nicht alleine gelassen werden”, fordert Grossrätin Heer. 

Neben der Verbesserung der Akutversorgung braucht es auch mehr Anstrengungen in der Prävention im Bereich sexualisierte Gewalt. Bei der Thematik sexuelle Belästigung sind insbesondere auch Arbeitgebende in der Pflicht. In einer schriftlichen Anfrage zum Thema “Sexuelle Belästigung von Lernenden” fragt Grossrätin Melanie Nussbaumer deshalb nach, wie Jugendliche, die eine Lehre in Basel-Stadt absolvieren, vor sexueller Belästigung geschützt werden und was präventiv von Seiten Kanton hierfür gemacht wird.

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