Der Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm ist ein gesetzlicher Auftrag. Die Kosten für den erzielten Lärmschutz allein pro Wohneinheit zu rechnen, greift aus Sicht der SP deutlich zu kurz. Von einer Einhausung der lärmintensiven Nationalstrasse profitieren weit mehr Menschen. Die angrenzenden Quartiere sind auch ausserhalb der Wohnhäuser stark beeinträchtigt durch den Dauerlärm: In den Parks, in den Schulen, beim Aufenthalt im Freien. Dies wird bei der Bezifferung der Kosten pro Wohneinheit ausgeblendet.
Durch eine längere Überdachung gewinnt der Kanton zudem Fläche, die auch wieder genutzt werden kann. Ein solches Bauwerk kann künftig sowohl für die Produktion von Solarstrom dienen als auch begrünt werden. Auch das wurde selbstredend in die vorgelegte “Kosten-Nutzen-Rechnung” nicht einbezogen. Genauso wenig wie die Gesundheitskosten, die mit einem griffigen Lärmschutz tiefer ausfallen werden.
Die SP-Fraktion bringt erneut ihr Unverständnis zum Ausdruck, dass sich das zuständige Bundesamt ASTRA der einfachsten und günstigsten Lärmreduktionsmassnahme verweigert: Eine Reduktion des Tempolimits auf 60 km/h auf dem Abschnitt durch die Stadt hätte einen grossen Effekt und wäre praktisch zum Null-Tarif zu haben. Auf Bundesebene werden die rechnerische Verkehrskapazität und eine theoretische Fahrzeitverlängerung um kaum eine Minute jedoch höher gewichtet als die Interessen der städtischen Bevölkerung. Das ist ein Affront! Die SP wird sich weiterhin für Tempo 60 einsetzen.
Derweil soll die betroffene Bevölkerung nicht weiterhin mit Ausflüchten und Ausreden abgespeist werden. Sie soll endlich den Lärmschutz erhalten, der ihr gesetzlich längst zusteht. Der Kanton steht gegenüber seinen Bewohner:innen in der Pflicht.