Versorgungslücke in der Pflege
Schon heute besteht eine deutliche Versorgungslücke in Pflege und Betreuung. Für die kommenden Jahrzehnte ist eine besorgniserregende Vergrösserung dieser Lücke zu erwarten. Die Versorgungslücke besteht nicht nur bei den Kosten, sondern insbesondere auch beim Personal. Damit Pflegeberufe attraktiv bleiben, resp. attraktiver werden, muss der Kanton auch den Wert der Betreuung stärken und den Anspruch auf Betreuung gesetzlich verankern.
Gesetzliche Verankerung hätte Abhilfe geleistet
Zwar erkennt auch der Regierungsrat die Versorgungslücke sowie die fehlende rechtliche Verankerung der Betreuung in der baselstädtischen Gesetzgebung und ist einer allgemeingültigen Regelung grundsätzlich nicht abgeneigt. Er verweist aber auf die nationalen Bestrebungen für eine übergeordnete Regelung und kommt zum Schluss, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichend seien, um „Betreuung im Interesse der Bevölkerung“ zu fördern und zu unterstützen. Grossrat und Motionär Georg Mattmüller hat für dieses Fazit kein Verständnis: “Es geht nicht einfach darum, Betreuung zu fördern und zu unterstützen, sondern bedarfsgerechte Leistungen der Betreuung im Alter sicherzustellen, um älteren Menschen zu ermöglichen, ihren Alltag weitgehend selbständig zu gestalten.”
Verantwortungsvoller Umgang wurde verpasst
Die SP-Fraktion ist enttäuscht darüber, dass der Grosse Rat der Regierung gefolgt ist. Ihrer Ansicht nach zeugt dieser Entscheid von Mutlosigkeit. In Anbetracht der offensichtlichen und massiven Versorgungslücken in Pflege und Betreuung wäre die Bereitschaft angezeigt, auch das Thema Betreuung verantwortungsvoll anzugehen. Um bedenkliche Verhältnisse in Pflege und Betreuung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verhindern, sollte die Politik rechtzeitig Gegensteuer geben und politische Entscheide treffen – auch wenn dies Geld kostet!