Die vorgeschlagene Gebührenverordnung zur Nutzung von öffentlichem Raum sieht eine Vorschrift für Veranstaltungen vor, die in die Finanzierung der Veranstaltung eingreift. Gemäss dieser dürften Veranstalter*innen beispielsweise keine Standgebühren von Drittparteien mehr verlangen, die in der Summe über die Nutzungsgebühren hinausgehen. Gerade für nicht kommerzielle Veranstaltungen kann dies zur unüberwindbaren Hürde werden. Ihnen fallen nebst Aufwendungen zur Umsetzung der Veranstaltung auch weitere Abgaben an kantonale Instanzen an, die es zu decken gilt. Gleichzeitig setzen Geldgebende (z.B. Stiftungen) oftmals voraus, dass die Veranstalter*innen Eigenmittel durch Fremdfinanzierungen wie Standvermietungen akquirieren, damit sie bereit sind, einen Beitrag zu leisten. Die SP Basel-Stadt verlangt deswegen, dass der entsprechende Paragraf (§ 6) gänzlich gestrichen wird. Dieser könnte der kulturellen Vielfalt unserer Stadt ernsthaft schaden.
Ebenfalls hält die SP Basel-Stadt fest, dass die verschiedenen Gebühren mit der neuen Verordnung in der Summe nicht teurer werden dürfen als bisher. Sie beantragt weiter, dass die Bestimmungen mit überwiegend strafrechtlichem Charakter aus der Gebührenverordnung gestrichen werden.