Unser Kanton steht bei den grossen Arealentwicklungen (Klybeck, Dreispitz, Wolff, Hafen etc.) vor grossen Chancen, aber auch vor Herausforderungen. Bei jedem Transformationsareal wird es Bebauungspläne geben, die vor der Stimmbevölkerung Bestand haben müssen. Die Stimmberechtigten werden nur zustimmen, wenn erstens in diesen Arealen ein zu bestimmender Anteil von preisgünstigen Wohnungen entsteht. Gemäss kantonalem Richtplan sind dabei mindestens 33 Prozent preisgünstige Wohnungen zu erstellen. Zweitens muss die Bevölkerung wissen, was preisgünstiger Wohnungsbau genau heisst (Definition).
Kostenmiete im Bundesrecht
Preisgünstiger Wohnungsbau ist bis heute in Basel-Stadt nicht definiert. Die Regierung will mit den Investor*innen einzeln verhandeln und frei bleiben. Grossrat René Brigger hat dafür wenig Verständnis: «Was preisgünstiger Wohnraum bedeutet, ist im eidgenössischen Wohnraumfördergesetz (WFG) verankert. Dies wird bereits von allen Schweizer Städten angewendet. Die Definition ist also anerkannt.» Relevant sind nicht nur günstige Anfangsmieten, sondern dass auch nach Jahrzehnten nur die reellen Kosten auf die Mieterschaft abgewälzt werden können. Die Mieten bleiben damit nachhaltig bezahlbar. Nach WFG ist die angemessene Verzinsung des Eigenkapitals vorgesehen. Gemäss diesen Kriterien bauen und betreiben auch auf Rendite angewiesene BVG-Träger ihre Neubauten.
Korrektur durch Grossen Rat
Die SP-Fraktion ist froh darüber, dass der Grosse Rat mit 52 zu 40 Stimmen die Motion überwiesen hat. Motionär Brigger ist zufrieden: «Ich bin gespannt, wie sich nun der Regierungsrat zu dieser Forderung inhaltlich stellt.»