Vergewaltigungsmythen beseitigen

Vergewaltigungsmythen sind in der Gesellschaft und bei Fachpersonen verbreitet. Sie beeinflussen die Behandlung von Opfern sexualisierter Gewalt im Spital, bei der Polizei und selbst in Strafverfahren. SP-Grossrätin Barbara Heer will von der Regierung wissen, welche Massnahmen in Basel-Stadt geplant sind, um den Schutz und den tatsächlichen Zugang zum Recht für Gewaltbetroffene zu verbessern.

Täter-Opfer-Umkehr

Sexualisierte Gewalt ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung. Die Dunkelziffer ist jedoch hoch, wie auch eine aktuelle Studie des gfs.bern zeigt. Unter anderem wegen des Datenmangels sind Vergewaltigungsmythen weit verbreitet. Stereotype Vorstellungen und Erwartungen, wie Opfer und Täter sich vor, während und nach Sexualdelikten verhalten, halten sich hartnäckig. Vergewaltigungsmythen verharmlosen sexualisierte Gewalt und schreiben der gewaltbetroffenen Person Mitschuld zu (Victim-Blaming, Täter-Opfer-Umkehr).

Strafverfahren vertrauenswürdiger machen

In konkreten Fällen erschweren Vergewaltigungsmythen, dass Gewaltbetroffene adäquate Hilfe erhalten und sie beeinflussen Strafverfahren. Nur ein Bruchteil der Opfer von sexualisierter Gewalt erstatten überhaupt Strafanzeige. Die Gefahr, kein opfersensibles Verfahren zu erleben, sondern sogar retraumatisiert oder stigmatisiert zu werden, ist für viele zu gross. Es ist wichtig, dass das Strafverfahren für Gewaltbetroffene vertrauenswürdig gestaltet ist. Abgesehen von der dringlichen Revision des Sexualstrafrechts auf nationaler Ebene gilt es, auf kantonaler Ebene Wege zu finden, wie der tatsächliche Zugang zum Recht für Opfer von Vergewaltigungen verbessert werden kann.

Schulung für Berufsgruppen im Umgang mit Gewaltdelikten

Aus Sicht der SP-Fraktion ist deshalb wichtig, dass Berufsgruppen in Kontakt mit gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen ein fundiertes Wissen über Vergewaltigungsmythen und sexualisierte Gewalt besitzen. Mit ihrem Vorstoss fragt SP-Grossrätin Barbara Heer, inwiefern im Kanton Basel-Stadt Berufsgruppen wie Polizei, Anwält*innen, Mitarbeitende an Gerichten und weitere Berufsgruppen Ausbildungen in diesem Bereich absolviert haben. «Die Istanbul-Konvention verlangt solche Schulungen. Diese Konvention wurde von der Schweiz ratifiziert und der Bereich Schulungen fällt in die Kompetenz der Kantone. Ich möchte deswegen wissen, wie der Kanton Basel-Stadt die Konvention in Bezug auf die Schulungen umsetzt», sagt Heer.

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