Prozessklärung als Anliegen der SP
In den letzten Jahren wurde immer wieder Unmut laut, wenn sich Anwohnende oder andere direkt Betroffene in der Planung zu wenig abgeholt und einbezogen fühlten. Neben der Unzufriedenheit führte dies auch zu zahlreichen Referenden, die Zeit und Geld kosteten. Das ist schade. Die SP Basel-Stadt forderte deshalb im Grossen Rat eine Klärung von §55 der Kantonsverfassung. Die verschiedenen Formen der Mitwirkung und die Rechte der Einwohnenden müssen verständlicher werden. Co-Präsident der Sachgruppe Stadtentwicklung, Verkehr und Energie Ivo Balmer begrüsst den entstandenen Gesetzesentwurf grundsätzlich: «Die angestrebte Transparenz und Klärung des Prozesses und der getroffenen Entscheide ist wichtig, der Wille dazu ist ersichtlich. Der Entwurf weist dennoch ein paar Defizite auf, welche einer Anpassung bedürfen.»
Möglichst viel Einflussnahme soll möglich sein
Zentral erscheint der SP Basel-Stadt der Fokus auf einen frühzeitigen Beginn des Mitwirkungsprozesses. Ist ein Projekt zu weit fortgeschritten, ist der Spielraum für die Einflussnahme bereits stark eingeschränkt und die betroffene Bevölkerung wird sich übergangen fühlen. Die SP Basel-Stadt stellt zudem fest, dass im Gesetzesentwurf sowohl eine Begründungspflicht der Behörde als auch eine definierte Ansprechstelle fehlen, sollte eine Mitwirkung durch die zuständige Behörde abgelehnt werden. Damit befürchtet die Partei auch in Zukunft wenig Verständnis der Mitwirkenden bei Nicht-Aufnahme eines Anliegens, was wiederum zum Referendum führen kann. Zu kurz kommt im Ratschlag zudem die selbstorganisierte Mitwirkung, die es weiterhin geben wird, für die jedoch die nötigen Rahmenbedingungen bestehen müssen. Ausserdem sollte die Bevölkerung nicht nur in konkreten Projekten, sondern auch in konzeptionellen Fragen mitwirken können.
Qualitätssicherung gewährleisten
«Um sicherzustellen, dass tatsächlich möglichst diverse Zielgruppen erfolgreich mitwirken können, braucht es auch eine Qualitätssicherung», sagt Co-Parteipräsidentin Lisa Mathys. «Der Kanton muss dafür geeignete Verfahren definieren sowie deren Finanzierung sichern. Besonders geeignet zur Duchrführung sind breit abgestützte Organisationen wie die Stadtteilsekretariate.» Die SP Basel-Stadt fordert entsprechende Anpassungen im Gesetzesentwurf (§5). Qualitativ hochstehende Mitwirkungsverfahren würden Referenden minimieren und damit den finanziellen Aufwand für die Partizipationsverfahren mehr als rechtfertigen