Wohnschutz trotz neuer Verordnung ungenügend

Die heute vom Regierungsrat vorgestellte Wohnraumschutzverordnung kann die Mängel des revidierten Wohnraumfördergesetzes (WRFG) nicht aufheben. Bleiben diese bestehen, wird es in Basel-Stadt weiterhin keinen wirkungsvollen Schutz von bezahlbaren Mieten geben. Deshalb braucht es die Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz!», mit der die Mängel im WRFG beseitigt werden.

Verordnung kann Gesetz nicht verbessern

Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Verordnung nur die Umsetzung eines Gesetzes regelt und dieses nicht übersteuern kann. Die Mängel des WRFG können deshalb nicht auf Verordnungsebene behoben werden. Aus diesem Grund braucht es die Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz!», über die wir vermutlich innert Jahresfrist abstimmen werden.

Verordnung lässt hohe Mietzinsaufschläge zu

Die neue Verordnung legt die Höhe der maximalen Mietzinsaufschläge fest. Sie lässt dabei den Vermietenden aber einen zu grossen Spielraum. Zudem sind diverse Zuschläge möglich, was zu einer Verwässerung der Regulierung führen kann. Gegen die steigenden Mietzinse wird die Verordnung leider kaum Wirkung zeigen. Umso wichtiger ist nun die Verbesserung des WRFG. 

Initiative schliesst drei grosse Gesetzeslücken

Die Gesetzeslage bleibt also, von der bürgerlichen Mehrheit geprägt, vorerst unbefriedigend: Zum Ersten wird nur rund ein Drittel aller Mietwohnungen von einem Wohnschutz erfasst. Viele durchschnittliche Mieten sind nicht von den zu erwartenden Preissteigerungen geschützt. Nur jene Vermietenden, die heute schon günstige Wohnungen anbieten, werden überhaupt reguliert und dies führt zu einer unbefriedigenden Zweiteilung im Wohnungsmarkt. Zum Zweiten sind durch die Ausnahmeregelung bei Sanierungen im bewohnten Zustand weiterhin unverhältnismässig hohe Mietzinsaufschläge möglich. Zum Dritten greift das Gesetz nicht ein bei der Umwandlung in Stockwerkeigentum. Und genau das ist in neuester Zeit ein wesentlicher Preistreiber, durch welchen viele bezahlbare Mietwohnungen verloren gehen. Diesen drei Lücken im Gesetz wirkt nur die Initiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz!» entgegen. Die Stimmbevölkerung wird in absehbarer Zeit darüber befinden können.

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