Juristische Prüfung nötig

Trotz grosser Bedenken zur Konformität mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates beschlossen, in Basel-Stadt wieder ein umfassendes Bettelverbot einzuführen. Die Fraktionen von SP und Grün-alternativem Bündnis (GAB) haben einen konkreten Gegenvorschlag eingebracht, um eine Gesetzesanpassung zu erwirken, welche die Menschenrechte der Bettelnden besser berücksichtigt hätte. Rot-Grün ist im Rat jedoch knapp unterlegen. Nun braucht es eine Klärung der juristischen Sachlage.

Zu starke Einschränkungen

Das neue Gesetz hält fest: Stilles Betteln, am Boden sitzend neben dem Eingang eines Ladengeschäfts, stellt generell eine Störung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung dar. Aus Sicht der SP Basel-Stadt ist dies ganz klar eine unzulässige Wertung. Justizdirektorin Stephanie Eymann und die rechts-bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates beharrten jedoch auf dieser Einordnung und haben ein neues, sehr weit gehendes Bettelverbot für Basel-Stadt beschlossen. Ohne die übliche, vertiefte Kommissionsberatung war es nicht möglich, die Zulässigkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen seriös zu diskutieren. Die SP Basel-Stadt bedauert dies ausserordentlich. Ihre Fraktion hat dennoch gemeinsam mit dem GAB eine Alternative mit einer Bettelordnung vorgeschlagen. Eine angemessene Einschränkung des störenden, aufdringlichen Bettelns wäre vollzogen worden, die Konformität mit der EMRK wäre damit gegeben gewesen.

EMRK-Konformität steht in Frage

Für das nun von der bürgerlichen Mehrheit beschlossene Gesetz lehnt die SP Basel-Stadt jede Verantwortung ab. Die Strafnormen sind nicht nur ethisch fragwürdig, es steht auch ganz klar die EMRK-Konformität in Frage. Die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS) haben angekündigt, eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesgericht zu beantragen. Die SP Basel-Stadt begrüsst diesen Schritt ausdrücklich und betont die Wichtigkeit einer juristischen Analyse.

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