Der Staat ist verpflichtet, die Menschen gegen Übergriffe von Privatpersonen zu schützen. Die SP-Fraktion begrüsst die Einführung des kantonalen Bedrohungsmanagements als wichtiges Instrument der Gewaltprävention. Auch die Istanbul-Konvention fordert gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention solche präventive Massnahmen.
Stärkung des Opferschutzes
Gewalt in Paarbeziehungen lässt sich nicht allein mit rechtlichen Eingriffen oder Strafen dauerhaft beenden. Mit dem Kantonalen Bedrohungsmanagement im Sinne einer koordinierten und interdisziplinären Gewaltprävention im Sekundärbereich erhalten sowohl gewaltbetroffene als auch gewaltausübende Menschen bessere Begleitung als dies heute möglich ist. Die SP-Fraktion begrüsst die Einführung der Gefährderansprache, da sie präventiv wirkt und deeskalieren kann. Insbesondere sieht sie das neu mögliche Schutzmanagement für Gefährdete als eine deutliche Verbesserung der Stellung von Gewaltopfern im Kanton Basel-Stadt.
Wahrung der Verhältnismässigkeit der Grundrechtseingriffe ist zwingend
Die SP-Fraktion sieht jedoch auch kritische Punkte im neuen Bedrohungsmanagement. So bestehen beispielsweise Befürchtungen, dass Menschen unrechtmässig in der Datenbank aufgenommen werden. Ausserdem wirft die Vermischung von häuslicher Gewalt und Terrorismus in einem polizeilichen Instrument Fragen auf. Keinesfalls dürfen Personen aufgrund von Vorurteilen als Gefährder eingestuft werden. Die Verhältnismässigkeit der Grundrechtseingriffe gegenüber gefährdenden Personen muss immer gewährleistet sein. Diese Verantwortung liegt nun in der Umsetzung des neuen Instruments bei der Polizei. Erfreulicherweise konnte mittels eines Änderungsantrags der Rechtsschutz verbessert werden.
Das Ziel des neuen Bedrohungsmanagements ist es, den Schutz potentieller Opfer zu erhöhen und menschliches Leid zu reduzieren. Die SP-Fraktion begrüsst den Aufbau dieser präventiven Polizeiarbeit, die den Opferschutz in den Vordergrund stellt. In Bezug auf übermässigen Eingriff in die Grundrechte von gefährdenden Personen wird sie aber die Umsetzung genau beobachten. Die SP-Fraktion bedauert, dass der Antrag für eine Aufsichtskommission keine Mehrheit fand. In der Schlussabstimmung lehnte ein Teil der Fraktion das Gesetz deswegen ab.