Zünfte müssen Geschlechtergleichstellung herstellen

SP-Fraktion erfreut über Vorschläge des Bürgerrat zur Anpassung des Zunftordnungen

Ein im Sommer 2020 veröffentlichtes Gutachten der Universität Bern hat ergeben, dass die Regelung vieler Basler Zünfte, Ehrengesellschaften und Korporationen, Frauen von der Mitgliedschaft auszuschliessen, grundrechtswidrig ist. Als Reaktion auf diese von der SP Basel-Stadt in Auftrag gegebene und mit einer Interpellation im Bürgergemeinderat bekannt gemachte Studie beschloss der Bürgerrat, seinerseits ein externes Gutachten zu bestellen. 

Auch Gutachten der Uni Zürich hält Ausschluss der Frauen für nicht mehr haltbar
Der heute veröffentlichte Bericht von Prof. Felix Uhlmann und Martin Wilhelm von der Universität Zürich legt ebenfalls nahe, dass es nicht mehr länger haltbar ist, Frauen den Zugang zum Aufnahmeverfahren in Zünfte und ähnliche Körperschaften zu verweigern. Insbesondere zivilrechtlich sei ein solcher Ausschluss heikel, lautet das Fazit der Gutachter. Die Zünfte werden auch heute noch als wichtige gemeinnützige Akteure und als wichtiges Netzwerk in der Stadt Basel eingestuft, von dem Frauen nicht einfach ausgeschlossen werden dürfen.

Bürgerrat formuliert Zunftordnungen geschlechtsneutral
Der Bürgerrat beabsichtigt deshalb, per 1. Januar 2022 die Zunftordnungen zu ändern. Während bisher in die Zünfte «jeder männliche und wohlbeleumundete Bürger der Stadt Basel» aufgenommen werden kann, ist als neue Formulierung «jede wohlbeleumundete Person, die […] das Bürgerrecht der Stadt Basel besitzt» vorgesehen. Mit dieser und den übrigen vorgeschlagenen Umformulierungen hätten Frauen – sofern sie die übrigen Bedingungen erfüllen – gleichen Zugang zum Aufnahmeverfahren wie die Männer.

SP-Fraktion erfreut
«Der SP-Fraktion ist die Geschlechtergleichheit auch in den traditionellen Körperschaften wie Zünften und Korporationen ein wichtiges Anliegen», erklärt der Fraktionspräsident der SP im Bürgergemeinderat, Alex Klee. «Umso erfreuter sind wir jetzt, nach langjährigem Engagement in dieser Sache, über die Absicht des Bürgerrates, den Frauen gleichen Zugang zum Aufnahmeverfahren zu verschaffen wie den Männern. Es ist nicht einzusehen, weshalb Frauen nicht genauso gut wie Männer zum Vereinszweck – ‘einen aktiven Bürgersinn und ein Bewusstsein der Verantwortlichkeit für Basel’ zu pflegen – beitragen können.»

Die SP-Fraktion wird die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen und deren Umsetzung durch die Zünfte, Ehrengesellschaften und Korporationen mit Aufmerksamkeit verfolgen.

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