Existenzhilfe für Kultur- und Gastronomie
Die Verteilung der entstehenden Last durch die Verschärfung der kantonalen Covid-19-Verordnung ist in dieser zweiten Corona-Welle äusserst einseitig: Kulturelle Betriebe, die ihr ganzes Programm auf maximal 50-Zuschauer*innen angepasst hatten, verlieren