Antifaschismus ist eine Grundlage der Demokratie

Die hohen Strafmasse bei den bisherigen Prozessen zur PNOS-Demo von 2018 werfen – unabhängig von der juristischen Ebene und allfälligen höherinstanzlichen Verfahren – ernste Fragen zur Prioritätensetzung der Strafverfolgungsbehörden auf. Demokratie braucht antifaschistische Zivilcourage.

Am 24. November 2018 führte die PNOS in Basel eine Kundgebung durch, an der gemäss dem jüdischen Wochenmagazin «Tachles» so unverschämt über «die Juden» hergezogen wurde, wie in der Schweiz seit Jahrzehnten nicht mehr. Die SP Basel-Stadt hatte mit allen anderen Parteien ausser der SVP zu einer Gegendemonstration bei der Drei-Rosen-Anlage aufgerufen. Mehrere tausend Menschen stellten sich an diesem Tag dort und auf dem Messeplatz gegen Faschismus und Antisemitismus. Die SP Basel-Stadt ist diesen mehreren Tausend Menschen für ihre antifaschistische Haltung und Zivilcourage sehr dankbar.

Aktuell wurden mehrere Personen in Zusammenhang mit der nicht bewilligten Kundgebung auf dem Messeplatz verurteilt, weitere Gerichtsverhandlungen folgen. Dabei sprach das Strafgericht sehr hohe Strafen aus. In der BZ Basel äussert sich der ehemalige Strafgerichtspräsident Prof. Albrecht zum Urteil vom 21. September 2020: «Ich habe schon den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft eine härtere Linie fährt. Das Urteil wirkt auf den ersten Blick sehr hoch».

Die SP Basel-Stadt konstatiert, dass die Strafverfolgungsbehörden in dieser Sache einen grossen Aufwand betrieben haben und Menschen angeklagt sind, denen keine konkreten Gewaltanwendungen vorgeworfen werden. Weiter äussert Prof. Albrecht im gleichen Artikel den Eindruck, «die Prozessreihe [sei] ein Exempel davon, dass der politische Inhalt von Demonstrationen in das Urteil des Strafgerichts einfliessen könne». Wenn politische Inhalte Urteile beeinflussen, dann ist das aus Sicht der SP Basel-Stadt sehr fragwürdig und Anlass zur Sorge.

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