Gleichstellung endlich bei den kantonalen und eidgenössischen Steuern umsetzen

Das Schweizer Steuerrecht und die Steuerpraxis widerspiegeln überholte, traditionelle Rollenverständnisse und Familienbilder. Sie basieren auf dem Bild, dass die Ehefrau die unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit leistet und benachteiligt Erwerbsarbeit und Einkommen der Frauen drastisch. Die SP Fraktion fordert mit zwei Vorstössen die Umsetzung der Gleichstellung bei den Steuern.

Standesinitiative für Individualbesteuerung

Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam veranlagt für die Einkommenssteuern. Für die verheiratete Durchschnittsverdienerin, die meist einiges weniger verdient als der Ehemann, sind dadurch Einkommenssteuern und Sozialabgaben um rund 50% höher, als wenn sie nicht verheiratet wäre und individuell besteuert würde (Avenir Suisse 2020). «Diese steuerliche Benachteiligung von verheirateten, erwerbstätigen Frauen muss dringend abgeschafft werden.», sagt Grossrätin Toya Krummenacher und reicht eine Standesinitiative ein, damit die Individualbesteuerung auf Bundesebene endlich eingeführt wird. 

Gleichstellung in Basler Steuererklärung

In Basel-Stadt wird bei der Heirat der Ehemann automatisch zum Halter des gemeinsamen Steuerdossiers. Die Ehefrau erscheint durchwegs an zweiter Stelle. Diese veraltete Praxis erinnert an die Zeiten des vor über 30 Jahren abgeschafften Familienrechts, in dem der Mann per Gesetz Oberhaupt der Familie war und über das gemeinsame Einkommen alleine bestimmen konnte. «Spätestens seit dem Frauen*streik 2019 findet diese Ungleichbehandlung der Geschlechter in der Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt keine Akzeptanz in der Bevölkerung mehr. Es drohen der Steuerverwaltung Klagen, wie sie in anderen Kantonen hängig sind.» erklärt Barbara Heer ihrem Anzug. Sie verlangt, dass Gleichstellung hier endlich umgesetzt wird.

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