Für einen attraktiven ÖV in der Region

Die SP Basel-Stadt begrüsst das ÖV-Programm 2022-2025 des Regierungsrates sehr. Die Taktverdichtung in den Abendstunden und die Kapazitätssteigerung in nachfragestarken Zeitperioden werden dazu beitragen, dass die Attraktivität des öffentlichen Verkehres weiter zunimmt. Mit dem Ausbau der Haltestelleninfrastruktur wird zudem der Komfort der Fahrgäste erhöht.

Das U-ABO muss erhalten bleiben!

Die SP Basel-Stadt ist vom Erfolgsmodell U-Abo überzeugt. Die Bevölkerung aber auch die Pendler*innen schätzen das Generalabonnement der Region sehr. Das einfache Preismodel trägt stark zum Erfolg des öffentlichen Verkehrs in der Region bei. Die SP-Basel-Stadt spricht sich deshalb ausdrücklich gegen eine Abschaffung oder Verschlechterung des U-Abos aus. Im Gegenteil: Die Abonnemente aus dem umliegenden Dreiland sollen neu auch auf dem TNW-Netz ihre Gültigkeit haben. Umgekehrt soll aber auch das U-Abo neu im umliegenden Dreiland gültig sein.

Optimierung des Busangebotes in Riehen

Die SP Basel-Stadt begrüsst das neue Riehener Buskonzept grundsätzlich. Die Vereinfachungen führen zu einem kundenfreundlicheren öffentlichen Verkehr in Riehen. Die Kürzung der Buslinie 45 muss aber rückgängig gemacht werden, weil die Bevölkerung in Riehen Nord dadurch keine direkte Verbindung mehr zum Dorfzentrum hat. Auch muss das Ruftaxisystem weiter vereinfacht und ausgebaut werden, damit es in den Randstunden einen attraktiven ÖV sicherstellt.

Kein Fernlinienbusbahnhof im Zentrum

Für die SP Basel-Stadt ist klar, dass ein Fernbusbahnhof nur auf dem Wolf-Areal, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn und zur S-Bahn-Station Dreispitz zustande kommen darf. Ein Busbahnhof im Stadtzentrum verursachte zu viel Lärm- und Abgasemissionen für die Bevölkerung. Zudem ist ein Busbahnhof in Nähe der Autobahn auch für die Betriebe der Fernbuslinien attraktiv, da sie den Stadtverkehr umfahren können. 

Weiter ist für die SP Basel-Stadt klar, dass sich ein neues Busterminal durch die Nutzniessenden finanzieren muss. Die öffentliche Hand darf keine weitere umweltschädliche Konkurrenz subventionieren.

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