Es ist erfreulich, dass sich immer mehr junge Frauen für die parlamentarische Arbeit interessieren und kandidieren. Doch nach Geburt eines Kindes können sie am Parlamentsbetrieb nicht oder nur beschränkt teilnehmen, weil sie sonst die Mutterschaftsentschädigung aus ihrem Haupterwerb verlieren. «Es ist absurd, dass die aktuelle Bundesgesetzgebung Mütter bestraft, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs ihrem Mandat nachgehen, für das sie gewählt worden sind,»sagt BastA!-Grossrätin Beatrice Messerli. Da die Sitzungsgelder den Minimalbetrag von Fr. 2300 pro Kalenderjahr übersteigen, der während des Mutterschaftsurlaubs verdient werden darf, sind die jungen Mütter gezwungen auf die Teilnahme an den Sitzungen zu verzichten.
Mittels Standesinitiative möchten Beatrice Messerli (Bündnis Grüne BastA! jgb) und Barbara Heer (SP) den Bund auffordern, diese demokratie- und gleichstellungspolitisch höchstproblematische Rechtslage zu korrigieren. Frauen sollen auch während des Mutterschaftsurlaubs ihr Parlamentsmandat vollständig wahrnehmen, sofern sie das möchten. Die Kantone Baselland und Zug haben bereits Standesinitiativen mit derselben Forderung eingereicht. «Damit die vielen motivierten jungen Frauen auf kantonaler Ebene politisieren können, ist Klärung auf Bundesebene dringen notwendig. Die strukturelle Hürde im Zugang zu Parlamenten für Mütter muss endlich abgeschafft werden.» sagt SP-Grossrätin Barbara Heer.