SP BS legt Datum für Regierungsrats-Nomination fest

Der Parteivorstand der SP Basel-Stadt hat an seiner gestrigen Sitzung entschieden, dass die Nomination der Kandidatinnen und Kandidaten für den Regierungsrat am 27. April 2020 online stattfindet. Zudem hat sich der Parteivorstand zur gemeinsamen Liste mit BastA! und den Grünen positioniert.

Rot-grüne Regierungsmehrheit weiterführen

Die gemeinsame Regierungsmehrheit von SP und Grünen Basel-Stadt hat in den letzten sechzehn Jahren ermöglicht, dass sich das soziale Basel gut entwickelt hat. Die SP Basel-Stadt ist überzeugt, dass die rot-grün geprägte Politik auch in Zukunft von den Baslerinnen und Baslern gewünscht ist. Gerade auch angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie auf uns zukommen. Die SP Basel-Stadt wird mit drei Personen in den Regierungswahlkampf 2020 gehen. Der Parteivorstand hat das Datum der Nominationsveranstaltung bei 27. April 2020 belassen. Sie wird online durchgeführt.

Starke Kandidaturen

Die SP Basel-Stadt ist überzeugt, dass sie drei überaus geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nominieren wird. Die parteiinternen Kandidierenden verfügen allesamt über langjährige politische Erfahrung und einen Leistungsausweis, der sie für die Regierungsarbeit qualifiziert. Für bezahlbaren Wohnraum, Klimagerechtigkeit und das soziale Basel braucht es weiterhin eine handlungsfähige rot-grüne Regierungsmehrheit.

Aktuell keine gesetzliche Grundlage für Co-Regierungsrat

Der Parteivorstand hat auch die Frage einer gemeinsamen Liste und die Unterstützung einer Co-Kandidatur der BastA! besprochen. Die SP Basel-Stadt hat ein grosses Interesse an einer gemeinsamen Liste mit den Grünen und der BastA!. Sie teilt zudem das Ziel, dass auch in Spitzenpositionen Jobsharing möglich ist. Für ein geteiltes Regierungsamt sind die gesetzlichen Grundlagen jedoch derzeit nicht gegeben. Für das Vertrauen in unsere Demokratie ist aber entscheidend, dass für die Wählerinnen und Wähler transparent ist, wen sie wählen. Dies ist bei einer symbolischen Co-Kandidatur unter den aktuellen Voraussetzungen nicht gewährleistet. Gerade in Zeiten der Krise müssen demokratische Prozesse klar, fair und transparent geregelt sein. Solange die gesetzlichen Grundlagen für ein geteiltes Regierungsamt nicht klar geregelt sind, sieht der Parteivorstand keine Möglichkeit für eine gemeinsame Liste, die eine Co-Kandidatur miteinschliesst.

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