JA zu einem zeitgemässen Übertretungsstrafgesetz

Liberal, sozial und modern – unter diesen Schlagworten fasst das Komitee für ein Ja zum Übertretungsstrafgesetz die Vorteile der Vorlage zusammen, über welche in Basel-Stadt am 24. November abgestimmt wird.

Die Basler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben im November einen einzigen Entscheid zu fällen. Es geht um die Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes. Eine breit aufgestellte Allianz von den Grünen, über die SP, FDP, GLP, EVP bis hin zu mehreren Jungparteien, Kulturstadt Jetzt sowie Wirteverband und Gewerbeverband empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein JA zur Vorlage.

Ein übersichtlicher Kompromiss

Hauptgrund für die grosse Zustimmung unter den Parteien und im Grossen Rat sind die Vereinfachungen, die mit dem Gesetz gelungen sind. Das kantonale Strafrecht wird einheitlicher und um fast zwei Drittel schlanker.

Keine Ausgrenzung

Mit dem neuen Gesetz werden die Lebensrealitäten von Menschen am Rande der Gesellschaft entkriminalisiert. Vor einer Busse wird eine Warnung ausgesprochen. Und an Stelle des generellen Bettelverbots tritt ein Verbot für bandenmässiges Betteln.

Kein Freipass für Lärm

Das generelle Verbot von verstärkter Musik im öffentlichen Raum ist im Zeitalter von Handys und Bluetooth-Lautsprechern schlicht nicht mehr zeitgemäss und wird mit der Totalrevision aufgehoben. Das heisst aber nicht, dass damit ein Freipass für Lärm erteilt wird. Wer zu laut ist wird zur Rechenschaft gezogen – mit oder ohne Böxli – vor und während der Nachtruhe. Zwischen 22 und 7 Uhr verbietet das Gesetz zudem den Gebrauch von Lautsprechern auf öffentlichem Grund ganz. Damit kann für Ruhe und Ordnung gesorgt werden. Das Gesetz wird so sowohl dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohnern wie auch den Realitäten des städtischen Lebens gerecht.

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