JA zur Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes

JA zur Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes
Die Delegierten der SP Basel-Stadt unterstützen den Grossratsbeschluss zum kantonalen Übertretungsstrafgesetz (ÜStG). Die vorliegende Totalrevision des überholten ÜStG stellt aus sozialdemokratischer Sicht eine Verbesserung dar. Ausserdem wurde an der Delegiertenversammlung das Positionspapier «In Würde altern – Basel-Stadt wird ein altersfreundlicher Kanton» verabschiedet. Damit liefert die SP Basel-Stadt neue Anstösse für eine zeitgemässe und soziale Alterspolitik.

In der Kommissionsarbeit und in der parlamentarischen Debatte konnte das kantonale ÜStG in wesentlichen Punkten korrigiert werden. So wurde beispielsweise erreicht, dass das Betteln durch Einzelpersonen nicht mehr bestraft wird und dass die Nachtruhe auf 23 Uhr angesetzt wird. Auch wurde mit verschiedenen Änderungen dem Bestimmtheitsgebot, wonach aus einer Strafnorm klar hervorgehen muss, welche Handlungen eine Bestrafung nach sich ziehen, Nachdruck verschafft. Mit der Ablehnung der Totalrevision bestünde die Gefahr, das Erreichte wieder zu verlieren und ein verschärftes Gesetz zu erhalten. 

Positionspapier «In Würde altern»

Der Regierungsrat hat es mit seinen neuen Leitlinien zur Alterspolitik versäumt, eine visionäre Strategie zu entwickeln. Mit einem eigenen Positionspapier will die SP Basel-Stadt nun das Thema «Alter» positiv besetzen und neue Schwerpunkte setzen. Der Fokus liegt auf drei Lebensbereichen, wo gerade auch auf kantonaler Ebene Handlungsspielraum besteht: Wohnen, Betreuung und Leben (sozioökonomischer Aspekt). Wichtig ist der SP auch, dass alterspolitische Themen nicht nach Alter, sondern nach Lebensabschnitten gedacht werden. Das Positionspapier wird der Öffentlichkeit nach einer formellen Überarbeitung zur Verfügung gestellt. 

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