Basel hat Hausaufgaben gemacht
Die Schweiz hat 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Die neue Bundesverfassung verlangt seit 2000 auch von den kantonalen Gesetzgebern, den Kantonen, Rechtsgrundlagen für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Mit dem nun verabschiedeten Rahmengesetz erfüllt der Kanton den Gesetzgebungsauftrag aus der Bundesverfassung (Artikel 8 BV), hat als erster Kanton in der Schweiz seine Hausaufgaben gemacht und entspricht somit den Grundzügen der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Selbstbestimmung, Autonomie und Nachteilsausgleich
Die Unterschiedlichkeit der Behinderungen schafft eine grosse Vielfalt an Anliegen, die einzeln nicht festgeschrieben werden können. Aus diesem Grund hat die Regierung den Gegenvorschlag als Rahmengesetz vorgeschlagen. Das neue Gesetz gibt Behinderten nicht einfach mehr Rechte. Vielmehr schafft es einen Ausgleich der Nachteile, die sie auf Grund ihrer Behinderung im Alltag haben. Behinderte erhalten so die Möglichkeit, vergleichbar am sozialen öffentlichen Leben teilzuhaben und selbstbestimmter zu leben.
Kompromiss und Rückzug Initiative
Sowohl die Behindertengleichstellungsinitiative als auch der Gegenvorschlag der Regierung orientieren sich an der wirtschaftlichen Zumutbarkeit (Verhältnismässigkeit). Präsidentin der GSK Sarah Wyss ist überzeugt: «Hätte die Initiative oder der Gegenvoschlag Maximalforderungen aufgestellt, wäre es in der Kommission schwierig gewesen, einen Kompromiss zu finden. Ich bin froh, dass wir eine Lösung finden konnten, die in der Kommission einstimmig und nun auch im Grossen Rat angenommen wurde.» Damaliges Mitglied der GSK Pascal Pfister ergänzt: «Für einmal sind die bürgerlichen Parteien nicht auf die Maximalforderungen der Wirtschaftsverbände eingegangen. So halte ich es für möglich und auch wahrscheinlich, dass die Initianten die Initiative zurückziehen und das Gesetz damit in Kraft treten wird.»
Die SP Fraktion freut sich, dass sie einen massgeblichen Beitrag zu diesem neuen, schweizweit wegweisenden Gesetz leisten konnte.