Brückenrente statt Sozialhilfe
Ältere Arbeitslose haben wenig Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen. Sozialhilfeabhängigkeit in späteren Jahren führt nicht nur zur Demoralisierung der Arbeitsmoral, sondern auch zu sozialen Folgekosten. Das Vermögen wird verzehrt, was wiederum nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen auf die Leistungen nach der Pensionierung hat. Letztendlich muss dann der Kanton mit Ergänzungsleistungen und Pflegebeiträge einspringen. Auch die SKOS fordert deshalb in ihrem Papier «Alternativen zur Sozialhilfe für über 55-Jährige» vom Februar 2018 eine solche Überbrückungsrente bis zur Pensionierung. «Für die Würde der älteren Arbeitslosen wäre es besser, da diese Vermögensverzehr verhindert. Aber auch für den Kanton kann eine Überbrückungsrente ein Vorteil sein, da er bei den Kosten für EL und Pflegebeiträge später zahlungspflichtig wird,» sagt der Antragsteller Georg Mattmüller. Die SP Fraktion ist sehr erfreut darüber, dass eine breite Mehrheit im Grossen Rat offen ist für innovative Lösungen für ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Förderung der Wiedereinstellung
Wegen der gestuften Beitragsregelung bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) steigt der finanzielle Beitrag der Arbeitgebenden an ihre Altersvorsorgeleistungen. So haben Arbeitslose über 45 Jahren das Problem, dass sie deswegen nicht eingestellt werden. «Die kurzfristige Übernahme dieser Kosten durch den Kanton würde die Hürden in der Arbeitssuche von langzeitarbeitslosen Personen abbauen und Wiedereinstellungen sinnvoll unterstützen», ist Sasha Mazzotti überzeugt. Der Grosse Rat fordert nun die Prüfung eines solchen Modells in Basel-Stadt.