Engmaschigeres Sozialnetz für ältere Arbeitnehmende

Die Schwierigkeiten für ältere Arbeitnehmende sind vielschichtig. Verlieren sie ihre Arbeit, ist das Abrutschen in die Sozialhilfe eine reale Gefahr. Die Grossratsfraktion der SP bringt mehrere Vorstösse ein, um ältere Arbeitnehmende vor einer jahrelangen Sozialhilfe- und anschliessenden EL-Abhängigkeit besser aufzufangen.

Förderung der Wiedereinstellung

Wegen der gestuften Beitragsregelung bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) steigt der finanzielle Beitrag der Arbeitgebenden an ihre Altersvorsorgeleistungen. So haben Arbeitslose über 45 Jahren das Problem, dass sie deswegen nicht eingestellt werden. «Die kurzfristige Übernahme dieser Kosten durch den Kanton würde die Hürden in der Arbeitssuche von langzeitarbeitslosen Personen abbauen und Wiedereinstellungen sinnvoll unterstützen», ist Sasha Mazzotti überzeugt und fordert die Prüfung eines solchen Modells in Basel-Stadt.

Volle Anrechnung des Zwischenverdienstes

Seit der 4. Revision der nationalen Arbeitslosenversicherung (AVIG) werden gerade ältere Arbeitslose schneller ausgesteuert. Gleichzeitig wird eine neue Rahmenfrist gesetzt, wenn jemand einen Zwischenverdienst annimmt, der unter dem vorangehenden Lohnniveau ist. So wird das Arbeitseinkommen im Zwischenverdienst laufend geringer und die Betroffenen können nach einer gewissen Zeit dem Gang zur Sozialhilfe kaum mehr entgehen. Die SP prüft derzeit eine Standesinitiative, mit welcher der Zwischenverdienst bei laufenden Rahmenfristen wieder voll an den versicherten Lohn angerechnet werden soll.

Brückenrente für ältere Arbeitslose

Arbeitslose über 60 Jahre haben wenig Chancen, auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen. Sozialhilfeabhängigkeit in späteren Jahren der gesetzlichen Arbeitspflicht führt nicht nur zur Demoralisierung der Arbeitsmoral, sondern auch zu sozialen Folgekosten durch Scheidung oder Invalidität. Das Vermögen wird verzehrt, was wiederum nachteilige Auswirkungen für die Betroffenen auf die Leistungen nach der Pensionierung hat. Sowohl bei Personen, die besser wie schlechter verdient haben, bleibt der Kanton letztendlich aus unterschiedlichen Situationen zahlungspflichtig (Ergänzungsleistungen und Pflegebeiträge). Georg Mattmüller fordert nun eine Überbrückungsrente bis zur Pensionierung: «Für die Würde der älteren Arbeitslosen wäre es besser, da diese Vermögensverzehr verhindert. Aber auch für den Kanton kann eine Überbrückungsrente ein Vorteil sein, da er bei den Kosten für EL und Pflegebeiträge später zahlungspflichtig wird.»

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