Drei wichtige Vorstösse zur Wohnpolitik überwiesen

Nachdem der Grosse Rat letzte Woche eine Anpassung der Grundstückgewinnsteuer mit Stichentscheid des Ratspräsidenten nur hauchdünn abgewiesen hatte, überwies er heute drei andere wichtige Lösungsvorschläge an den Regierungsrat. Die SP ist hocherfreut darüber, dass eine Mehrheit im Grossen Rat die Problematik in der Wohnpolitik in Basel erkannt hat.

Fonds de Roulement für gemeinnützigen Erwerb von Wohnraum

Steht Wohnraum zum Verkauf, muss es oft schnell gehen. Gemeinnützige Organisationen wie Genossenschaften haben deshalb einen Nachteil, wenn es um den Erwerb von Immobilien geht. Sie haben intern längere Entscheidungsprozesse und oft nicht genügend flüssige Mittel für eine schnelle Reaktion. Ein Fonds de Roulement, wie er bereits von 1976-1996 bestanden hat, verschafft den Genossenschaften genügend Zeit, die nötigen Mittel zu beschaffen. Wohnraum in gemeinnützigem Besitz ist erfahrungsgemäss langfristig bedeutend günstiger als in Privatbesitz. Mit der Überweisung des Anzugs von Jörg Vitelli fordert der Grosse Rat den Regierungsrat dazu auf, die Wiedereinführung eines Fonds de Roulements zu überprüfen.

Zweckentfremdung von Wohnraum stoppen

Klassischer Wohnraum geht verloren, indem vermehrt ganze Häuser gekauft und in Apartmenthäuser umgewandelt werden. Die Apartments werden dann möbliert zur Kurzmiete z.B. auf airbnb angeboten. Diese Zweckentfremdung ist entzieht der ständigen Wohnbevölkerung wertvollen Platz zum wohnen. Das ist nicht im Interesse der Bevölkerung und zieht die Mietzinsschraube noch stärker an. Der Grosse Rat verlangt vom Regierungsrat mit der Überweisung des Anzugs von René Brigger, dass das Wohnraumfördergesetz konsequent umgesetzt und die Umwandlungen von Wohnraum einer Bewilligung unterstellt werden.

Keine Verdrängung von älteren Menschen aus ihren Wohnungen

Benötigen ältere Menschen mehr Hilfe in ihrem Alltag (z.B. Reinigungspersonal oder Spitex), ist es oftmals eine Kostenfrage, dass sie nicht mehr in ihrer Wohnung bleiben können. Die Alternative ist der Einzug in ein Heim. Für die Betroffenen ist ein Umzug ins Heim ein grosser Einschnitt in einen selbstbestimmten Alltag und bedeutet meist auch ein Wegzug aus der gewohnten Umgebung in bekannter Nachbarschaft. Zudem ist der Aufenthalt im Heim mit sehr hohen Kosten verbunden, welche staatlich übernommen werden müssen. Nun hat der Regierungsrat mit der Überweisung des Anzugs von Beatriz Greuter den Auftrag des Grossen Rats erhalten, zu überprüfen, ob es den Kanton nicht günstiger käme, den Höchstbetrag für die Vergütung des betreuten Alterswohnen zu erhöhen.

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