Die SP ist erfreut, dass eine deutliche Mehrheit des Grossen Rates der Ansicht war, dass der Wohnraumbegriff präzisiert wird. Es kann nicht sein, dass Abbruchbewilligungen erteilt werden müssen, obwohl Neubauprojekte weniger Wohnfläche beinhalten. Dies kann heute geschehen, weil laut einer aktuell gültigen Verordnung zum Wohnraumfördergesetz auch Gänge, Technikräume und sogar Autoeinstellhallen zum “Wohnraum” gerechnet werden.
An der gestrigen Grossratssitzung wurde eine Motion mit einer glasklaren Formulierung von Tim Cuénod (SP) und Thomas Grossenbacher (Grüne) mit 44:47 Stimmen knapp abgelehnt. Diese verlangte, dass neu die vermietbare Wohnfläche massgeblich sein soll, so wie sie in jedem Wohnungsinserat angegeben wird. Oppositionslos angenommen wurde hingegen eine gemeinsame Motion der Geschäftsführer von Hauseigentümerverband und Mieterverband, Andreas Zappalà (FDP) und Beat Leuthard (Basta). Diese will “dass mit gleichem Wohnraum jene Wohnfläche gemeint ist, welche sich hinter der Wohneingangstüre befindet, wobei Wände einzubeziehen sind. Dieser Wohnfläche darf die Fläche von Räumen wie Mansarden oder Hobbyräume hinzugerechnet werden, die sich ausserhalb der Wohnung befinden, aber dieser Wohnung angegliedert sind.”
Die SP-Fraktion hat auch diese Motion angenommen, da eine Änderung des Status quo auf jeden Fall erstrebenswert ist. Allerdings ist der Wohnraumbegriff in der angenommenen Motion deutlich zu “liberal” formuliert. Viele Fragen bleiben zudem ungeklärt. So ist offen, ob zukünftig zum Beispiel Kellerabteile (als einer Wohnung angegliederte Fläche) zum Wohnraum gerechnet werden. Dies liesse findigen Investoren, die wenig Interesse an der Erstellung von Wohnungen haben, zu viele Möglichkeiten. In diesem Sinne wird die SP sehr aufmerksam beobachten, was für eine Umformulierung des Wohnraumbegriffs der Regierungsrat dem Grossen Rat beantragen wird.