Was gehört zum „Wohnraum“? Weder Einstellhallen noch Kellerabteile!
Die SP ist erfreut, dass eine deutliche Mehrheit des Grossen Rates der Ansicht war, dass der Wohnraumbegriff präzisiert wird. Es kann nicht sein, dass Abbruchbewilligungen erteilt werden müssen, obwohl Neubauprojekte