SP Fraktion begrüsst das Behindertenhilfegesetz

Das Behindertenhilfegesetz wurde heute im Grossen Rat praktisch einstimmig angenommen. Die SP ist besonders erfreut darüber, dass der neu eingefügte §18 und der daraus resultierende Zusatz bei §26 nicht bestritten war. Beatriz Greuter, Präsidentin der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) meint: „Dadurch kann der Regierungsrat Angehörige, welche Personen mit einer Behinderung zu Hause betreuen, auch als Leistungserbringer definieren. Die Angehörigen können so ein Entgelt bekommen für ihre betreuerischen Leistungen, die sie zu Hause leisten.“ Durch die sehr gute Vorlage, welche das WSU vorbereitet und die GSK überarbeitet hat, konnte der Grosse Rat dem neuen Gesetz ohne Änderungsanträge zustimmen.

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