Die hervorragende Leistung der rot-grünen Regierung zeigt sich unter anderem an der wirksamen und gezielten Wirtschaftsförderungen. Insbesondere im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III erfordert eine nachhaltig stabile Wirtschaft aber auch Massnahmen zu Gunsten der Arbeitnehmenden. Einseitige Steuergeschenke an Grossunternehmen, die schliesslich von den Steuerzahlenden aufgefangen werden müssen, sind nicht akzeptabel. Es ist jetzt an der Zeit, Massnahmen einzuleiten, die unseren Wohlstand für die ganze Gesellschaft gerecht verteilen. Daher reicht die Fraktion SP im September beiliegende Vorstösse ein, die mehr Schutz und Gerechtigkeit für die Arbeitnehmenden fordern.
Mehr Lohngleichheit
Toya Krummenacher fordert mit einer Motion die Einführung von zwingenden, systematischen Kontrollen zur Lohngleichheit von Frau und Mann im kantonalen Submissionsrecht. „Um der Gleichstellung von Frau und Mann, und damit der Verfassung, Rechnung zu tragen, reichen die bisherigen nicht zwingenden Formulierungen schlicht nicht aus“, betont Krummenacher. Wohlstand für alle heisst auch die Lohnschere zwischen den Geschlechtern endlich zu schliessen.
Mehr Gesamtarbeitsverträge
In der Beantwortung einer früheren Anfrage hält der Regierungsrat fest, dass es möglich sei, Eckwerte der Anstellungsbedingungen der Leistungserbringer von der Regierung resp. den von ihr eingesetzten Aufsichtsgremien genehmigen zu lassen. Gleichzeitig sei aber der Weg über Gesamtarbeitsverträge zielführender. Kerstin Wenk meint dazu: „Zur Sicherung guter Anstellungsbedingungen ist der Weg über sozialpartnerschaftlich verhandelte Gesamtarbeitsverträge zu begrüssen. Allerdings kann der Regierungsrat mehr tun, als abzuwarten, bis diese GAV stehen.“ Sie fordert deswegen in ihrem Anzug den Regierungsrat auf, im Rahmen der Flankierenden Massnahmen Präventivmassnahmen zu ergreifen zum Schutze der hiesigen Lohn- und Anstellungsbedingungen, zum Beispiel die Förderung der GAV bzw. die Festlegung der GAV-Pflicht für kantonale Leistungserbringer.
Mehr Sozialpläne
In der Revision des nationalen Sanierungsrechtes wurde die Chance verpasst, den Arbeitnehmenden ausreichend Schutz im Falle von Massenentlassungen zuzusprechen. Toya Krummenacher fordert deswegen in einem Anzug eine kantonale Sozialplanpflicht über die Bundesregelung hinaus. Damit sollen die Arbeitnehmenden, die in Krisenzeiten schliesslich die Zeche für vorangegangene Managementfehler bezahlen, besser vor Existenznöten durch Entlassungen geschützt werden.