Die Basler Kantonalbank (BKB) ist als öffentlich-rechtliche Institution wichtig für den Kanton, weil sie eine Volksbank und eben nicht eine Grossbank sein soll. Deswegen begrüsst die Fraktion der SP Basel-Stadt den Beschluss des Grossen Rates sehr, dass die Rechtsform der BKB nicht geändert wurde.
Tanja Soland betont „Es ist wichtig, dass unter anderem auch Anlegerinnen und Anleger, welche für eine Bank nicht besonders attraktiv sind, die Möglichkeit haben, zu guten Bedingungen ein Konto zu eröffnen. Deswegen hat unsere Fraktion einen Antrag im Grossen Rat eingebracht zur Spezifizierung des Zweckartikels.“ Gemäss diesem Antrag hätte die BKB den ausdrücklichen Auftrag erhalten, die Anliegen der KMU, der Kleinsparer, der Non-profit-Organisationen, der Startups und der Kreativwirtschaft, der gemeinnützigen Wohnbauträger und von Personen in Ausbildung zu berücksichtigen. Dass dieser Antrag keine Mehrheit gefunden hat im Grossen Rat bedauert die SP-Fraktion, denn es wurde einmal mehr die Gelegenheit verpasst, in einem Gesetz den Zweck einer staatsnahen Organisation genauer zu definieren.
Weiter hat der Grosse Rat beschlossen, dass der Bankrat nur noch vom Regierungsrat gewählt wird. Damit sollen die Aufgaben zwischen Grossem Rat und Regierungsrat besser aufgeteilt sein. Damit gewinnt die Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission an Gewicht. Gleichzeitig kann die GPK ihre Aufgabe im nötigen Ausmass wahrnehmen.
Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung:
Steffi Luethi-Brüderlin, Fraktionspräsident SP BS 076 437 04 88
Tanja Soland, Grossrätin und FKom-Mitglied SP BS 079 254 64 42