Ja zur Reform der Erbschaftssteuer

Von der Erbschaftssteuer profitieren der Mittelstand und die KMU. Die SP Basel-Stadt ruft darum Stimmbevölkerung zu einem Ja zur Erbschaftssteuer auf. Für ein Nein müsste der Mittelstand teuer bezahlen.

Im Kanton Basel-Stadt sind 2.2% der Steuerzahlenden von der Erbschaftssteuer betroffen. Nur sie weisen ein Vermögen von über 2 Millionen Franken aus. Genau genommen sind es noch deutlich weniger, denn bei Ehepaaren gilt eine Freigrenze von vier Millionen. Alle anderen, also mindestens 98% der Bevölkerung werden mit der Erbschaftssteuer entlastet. Denn die Initiative bringt nach neusten Erkenntnissen rund vier Milliarden für die AHV. Diese wies im vergangenen Jahr erstmals ein Umlagedefizit von mehreren hundert Millionen aus. Ihr Defizit wird in Zukunft deutlich anwachsen.

Wenn nicht die glücklichen Millionärserben die AHV entlasten, dann werden später alle anderen diese vier Milliarden für die AHV aufbringen müssen. „Die Erbschaftssteuer ist die gerechteste aller zur Diskussion stehenden Sanierungsmassnahmen für die AHV“, sagt Nationalrat Beat Jans. Die einzige, die den Mittelstand entlastet. Die Alternativen heissen höheres Rentenalter, tiefere AHV-Leistungen, höhere Mehrwertsteuer oder höhere Lohnnebenkosten. All das würde den Mittelstand voll treffen.

Dank der Erbschaftssteuer können Lohnnebenkosten in der Höhe von 1,4 Lohnprozenten oder Mehrwertsteuererhöhungen von rund 1% vermieden werden. Für Grossrat Mustafa Atici, selber Unternehmer, ist deshalb klar: „Die Erbschaftsteuer führt zu geringeren Lohn- und Einkaufskosten für das Gewerbe und zu einer höheren Kaufkraft für die Bevölkerung. Deshalb kommt sie den KMU zu Gute.“

Dass die Initiative eine Gefahr für Familienunternehmen darstelle, hält Ständerätin Anita Fetz für ausgeschlossen: „Diese Geschichte ist realitätsfremd. Denn erstens wäre das verfassungswidrig und zweitens ist mir kein einziges Parlamentsmitglied bekannt, das so etwas will.“ Der Initiativtext lässt eine KMU und Arbeitsplatz gefährdende Besteuerung der Familienunternehmen gar nicht zu. Er sieht für die Besteuerung von Familienunternehmen Ermässigungen vor, und zwar so, „dass ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben“. Die Ständerätin vermutet sogar, dass das Parlament die Anlagevermögen von Familienunternehmen, welche in Sachanlagen investiert sind, ganz von der Nachlasssteuer ausnehmen wird.

Der Mittelstand des Kantons Basel-Stadt profitiert auch deshalb, weil mit der nationalen Erbschaftssteuer alle kantonalen Erbschaftssteuerregimes abgeschafft werden.

Somit werden KonkubinatspartnerInnen, Nichten, Neffen oder nicht verwandte Erben in Basel-Stadt von der Erbschaftssteuer befreit, sofern der Nachlass unter 2 Millionen bleibt. “Der kantonale Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen stellt eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Lebensmodellen dar“, so SP-Grossrätin Sarah Wyss. In unserem Kanton gilt für Nichten und Neffen ein Grundtarif von 8% zuzüglich den Zuschlägen, was einen maximalen Steuersatz von 22% entspricht. Für Konkubinate ein Satz von 7.5 bis 16.5% bei einem Freibetrag von 2000 Franken und für Nicht- Verwandte ein Steuersatz von 22.5 bis 49.5% bei einem Freibetrag von ebenfalls nur 2000 Franken.

Die Erbschaftssteuer ist auch ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit. Das Vermögen der 300 reichsten Schweizer hat sich seit 1988 versechsfacht. Es ist von 86 auf 589 Milliarden angewachsen. Nirgends ist die Vermögenskonzentration grösser als in der Schweiz.

Die SP BS zeichnete an ihrer Pressekonferenz Marcel Schweizer, Präsidenten des Gewerbeverbandes, mit einem Pinocchio aus. Brigitte Hollinger, Präsidentin SP BS: „Die vom sogenannten Gewerbevertreter seit Monaten verbreitete KMU-Killer-Geschichte ist das besterzählte Abstimmungs-Märchen der letzten Jahre.“ 

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