Lohngleichheitsanalysen bereits ab 50 Mitarbeitenden
Auf Bundesebene gilt die Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen für Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden. Die SP Basel-Stadt hat im Grossen Rat mit einer Motion eine solche Pflicht für Unternehmen bereits ab 50 Mitarbeitenden gefordert. Die Partei begrüsst, dass dies im vorgeschlagenen Gesetz nun aufgenommen wurde. Der Kanton Basel-Stadt setzt damit ein Zeichen für die Lohngleichheit. Allerdings stimmt die SP Basel-Stadt einer Befristung der Bestimmung auf 12 Jahre nicht zu. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass nach 40 Jahren seit Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes immer noch ein unerklärter Lohnunterschied von CHF 684.- pro Monat zwischen Männern und Frauen besteht, ist die zeitliche Begrenzung der Lohngleichheitsanalysen nicht nachvollziehbar.
Sanktionen für geschlechtsspezifische Lohnunterschiede
Der Gesetzesentwurf sieht bei der Feststellung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden nur die Abgabe von Empfehlungen durch das zuständige Departement vor. «Uns geht dies zu wenig weit», hält Präsidentin der Sachgruppe Gleichstellung und Grossrätin Amina Trevisan fest. «Um die Lohnungleichheit zu beseitigen, braucht der Kanton Sanktionsmöglichkeiten, für den Fall, dass in einem Unternehmen wiederholt geschlechtsspezifische Lohnunterschiede festgestellt werden.» Zudem fordert die SP Basel-Stadt, dass das zuständige Departement bei einer Lohnungleichheit von mehr als fünf Prozent das jeweilige Unternehmen kontaktiert und die Empfehlungen klar und verbindlich formuliert. Des Weiteren erachtet es die SP Basel-Stadt als wichtig, dass Arbeitgebende eine Rückmeldung geben müssen, wie sie die Empfehlungen umzusetzen beabsichtigen.