Der Beschluss des Grossen Rats geht auf eine Motion zurück, die von Grossrätinnen und Grossräten von Grünen, BastA!, SP, GLP, Mitte und EVP eingereicht und gestern mit 62 zu 25 Stimmen zum zweiten Mal überwiesen wurde. Sie ist sehr offen formuliert und lässt dem Regierungsrat für die Umsetzung Spielraum. Er kann über die Verordnung beispielsweise Art, Umfang, Befreiung und die Höhe einer Ersatzabgabe festlegen.
Bessere Finanzierbarkeit
Neben Solaranlagen auf Dachflächen sollen auch Anlagen an Fassaden und anderen geeigneten Oberflächen wirtschaftlich betrieben werden können. Dafür sollen die Vergütungen für die Netzeinspeisung entsprechend angepasst werden. Dies gilt insbesondere für Oberflächen, die einen hohen Anteil Strom im Winterhalbjahr liefern oder einen geringen Eigenverbrauchsanteil haben. Ebenfalls zu prüfen sind zusätzliche Finanzierungsmodelle (z.B. Bürgschaften für Bankdarlehen), damit sichergestellt ist, dass alle Gebäudeeigentümer*innen die nötigen Investitionen tragen können.
Schub für die Energiewende und das Gewerbe
Der Anteil des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen in Basel-Stadt ist heute noch sehr tief. Trotz guter Rahmenbedingungen erfolgt der Ausbau in Basel viel zu zögerlich – insbesondere bei bestehenden Gebäuden. Die Umsetzung der Motion wird die Energiewende deutlich beschleunigen. Sie stellt sicher, dass die für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und des Verkehrs benötigte elektrische Energie erneuerbar und in Basel produziert wird. Die technischen Voraussetzungen dazu sind vorhanden. Profitieren werden nicht nur das Klima und die Umwelt, sondern durch den Bau der Anlagen auch das lokale Gewerbe.