Sowohl auf nationaler wie auf kantonaler Ebene wurde in den letzten Monaten viel getan, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Lage zu stützen. «Das war und ist absolut richtig und enorm wichtig, auch am Standort Basel-Stadt», betont Grossrätin Toya Krummenacher. Trotz der getroffenen Massnahmen können nicht alle Unternehmen, und damit verbunden Arbeitsplätze, gerettet werden. Eine Corona-bedingte Steigerung der Arbeitslosigkeit zeichnet sich bereits in der Statistik ab, auch in Basel-Stadt. Gleichzeitig nimmt die Zahl der ausgeschriebenen Stellen ab. Die Situation ist wirtschaftlich gravierend, weil dadurch die Kaufkraft der Bevölkerung geschwächt wird.
Existenzbedrohung bei Stellenverlust
Vor allem aber stecken hinter den Zahlen menschliche Schicksale. Besonders hart trifft Arbeitslosigkeit Menschen in Branchen mit tiefen Löhnen. Bei einem Monatslohn von 4’000 Franken ist ein Leben in Basel-Stadt ohne staatliche Unterstützung kaum möglich. Wird man arbeitslos, sinkt dieses Einkommen auf bis 70 Prozent oder etwa 2’800 Franken. Diese Einbusse ist massiv, und damit existenzbedrohend.
Härtefallklausel: Bürgerliche lassen Menschen im Regen stehen
Hier setzte Krummenacher mit einer Motion an: Menschen mit tiefen Löhnen, die aufgrund der Covid19-Krise ihre Anstellung verloren haben, hätten die Einkommenseinbusse von bis zu 30 Prozent – systematisch ähnlich der Corona-spezifischen Lösung bei Kurzarbeitsentschädigung des Bundes – als Härtefall-Lösung aus kantonalen Mitteln erhalten sollen. Damit würde der ökonomische Druck auf die von Arbeitslosigkeit Betroffenen gemildert und Existenznot verhindert. Nachdem die dringliche Traktandierung mehrheitsfähig war, hat der Grosse Rat heute die Überweisung der Motion betreffend Härtefallklausel für Arbeitslosigkeit durch Corona abgelehnt. Krummenacher stellt enttäuscht fest: «Es stimmt mich traurig, dass die bürgerliche Mehrheit die betroffenen Menschen im Regen stehen lässt, statt mit Solidarität diese Krise zu bewältigen.»